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Erteilung von Zugangsberechtigungen (PIN) und Erbringung von Supportleistungen im Rahmen des Serviceportal iBALIS StMELF
Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten · Münchberg · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die fortführende Bereitstellung von Serviceleistungen im Rahmen der Erteilung von Zugangsberechtigungen (PIN) zu bestehenden Anwendungen in der Land- und Forstverwaltung, insbesondere des Serviceportals iBALIS und die dementsprechende Erbringung von Support-Dienstleistungen für Endnutzer hinsichtlich der PIN. Auf der IT-Infrastruktur der HI-Tier (HIT) aufbauend haben sich Bund und Länder in der Agrarministerkonferenz am 26. März 2004 einvernehmlich darauf verständigt, eine gemeinsame zentrale Datenbank einzurichten und zu betreiben. Der Freistaat Bayern hat in diesem Bereich das LKV Bayern e.V. als regionale Stelle bestimmt mit der Kompetenz für Zugangs- und Zugriffsberechtigungen sowie der Beratung der Meldepflichtigen beauftragt. Diese im Rahmen einer Bund Länder Vereinbarung geregelten Aufgaben bilden für die konkrete Beschaffung die Grundlage. Mit dem Vorhaben soll hinsichtlich der geplanten Weiterentwicklung der HIT die sichere Datenverwaltung der Endnutzer gewährleistet werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erteilung von Zugangsberechtigungen (PIN) und Supportleistungen für das Serviceportal iBALIS.
- Der Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- Die Leistungserbringung erfolgt aufbauend auf der IT-Infrastruktur der HI-Tier (HIT).
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit der Verfahrensart 'nicht offener Wettbewerb mit Teilnahmewettbewerb'.
Der Auftrag umfasst die fortführende Bereitstellung von Serviceleistungen für die Erteilung von Zugangsberechtigungen (PIN) und Support-Dienstleistungen für Endnutzer im Rahmen des Serviceportals iBALIS für die Land- und Forstverwaltung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis 80%, Leistung 20%) nach WichtigkeitPreis
80 %
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Qualität nach Wichtigkeit
20 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 07.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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