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Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren und Unterstellen strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
Staatsanwaltschaft Osnabrück · Osnabrück · Niedersachsen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t nördliches und mittleres EmslandRahmen 936.000 €🏆 Autohaus Heinz Rakel GmbH · Geeste
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Los 2 VergebenFahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t südliches Emsland und nördlicher Bereich Grafschaft Bad BentheimRahmen 240.000 €🏆 Autohaus Heinz Rakel GmbH · Geeste
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Los 3 VergebenFahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t südlicher Bereich Grafschaft Bad BentheimRahmen 408.000 €🏆 Autohaus Heinz Rakel GmbH · Geeste
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Los 4 VergebenBereich Schwerverkehr Gruppe I und II für das nördliche, mittlere und südliche Emsland sowie der nördliche und südliche Bereich Grafschaft Bad Bentheim (Gebiete der Lose 1 bis 3)Rahmen 48.000 €🏆 Autohaus Künnen GmbH & Co. KG · Sögel
- Autohaus Heinz Rakel GmbH · Geeste
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Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Autohaus Heinz Rakel GmbH u. a.. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung/ Aufbewahrung/Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wurde bis zum 02.05.2025, 10:00 Uhr verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Rabattsatz nach WichtigkeitKosten
Der Zuschlag wird im Vergabefall je Los auf das Angebot mit dem höchsten Rabattsatz erteilt. Bei Preisgleichheit von Angeboten entscheidet ein Losverfahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 780.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Autohaus Heinz Rakel GmbH · Autohaus Künnen GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 19.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 142 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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