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Zollernalbkreis Linienbündel Hechingen: Vergabe von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen
Zollernalbkreis · Balingen · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenZollernalbkreis Linienbündel Hechingen: Vergabe von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen🏆 HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH · Hechingen
- HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH · Hechingen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Linienbündel Hechingen mit den Linien a) Linie 305 Bisingen - Thanheim - Hechingen - Bechtoldsweiler - Bodels-hausen, b) Linie 307 Bisingen - Grosselfingen - Hechingen - Sickingen - Bodelshau-sen und c) Linie 309 Balingen - Engstlatt - Bisingen. Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungspreis (WP) nach WichtigkeitPreis
Die maximale Anzahl von 100 WPK erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (WPmin), die minimale Anzahl von 0 WPK wird für jedes Angebot vergeben, dessen Wer-tungspreis das 1,5-Fache des niedrigsten Wertungspreises oder mehr beträgt.
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Frist für Ersatzgestellung nach WichtigkeitQualität
Die maximale Anzahl von 100 WPK erhalten Angebote mit einer Ersatzgestellungsfrist (FEmin) von 30,0 Minuten oder weniger, 0 WPK erhalten Angebote mit der mindestens eizuhaltenden Ersatzgestellungsfrist von 60,0 Minuten. Dazwischen erfolgt eine Lineare Interpolation und Rundung auf zwei Nachkommastellen.
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Umsetzungskonzept Pünktlichkeit (KPK) nach WichtigkeitQualität
Wertungspunkte Sehr gutes Konzept 100 Gutes Konzept 80 Befriedigendes Konzept 60 Ausreichendes Konzept 40 Mangelhaftes Konzept 20 Ungenügendes Konzept 0
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
- 09.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 203 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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