Umstellung des Matrix42 Lizenzmodells von unbefristeten Kauflizenzen mit Wartungsvertrag auf Subscription-Lizenzen
KI Die Stadtwerke Bonn GmbH sucht einen Dienstleister für die Umstellung von Matrix42 Lizenzmodellen.
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 24.11.2026, 10:00 Uhr (noch 23 Tage)
Der Auftraggeber setzt Citrix-Technologien für die Bereitstellung virtueller Anwendungen und Desktops ein. Die ausgeschriebenen Lizenzrechte müssen mit der bestehenden Citrix-Infrastruktur kompatibel sein und dem bestehenden Citrix Customer Account des Auftraggebers zugeordnet werden. Andere Herstellerprodukte und Nebenangebote sind ausgeschlossen. Pos. Produkt / Leistungsgegenstand Menge Start Ende 1 Citrix Universal Hybrid Multi Cloud - Extension: 2.000 Stück (01.01.2027 bis 03.03.2030) 2 Citrix Universal Hybrid Multi Cloud - Conversion: 343 Stück (04.03.2027 bis 03.03.2030) Die Produktbezeichnungen sind entsprechend dem Herstellerportfolio anzubieten. Sofern der Hersteller bis zum Zuschlag eine reine Umbenennung ohne Änderung des ausgeschriebenen Leistungs- und Nutzungsumfangs vornimmt, ist dies im Angebot transparent nachzuweisen. Eine inhaltlich abweichende Produktedition ist nicht zugelassen.
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Beschaffung von Citrix-Lizenzrechten (Universal Hybrid Multi Cloud, Extension mit 2.000 Stück und Conversion mit 343 Stück) für die Bereitstellung virtueller Anwendungen und Desktops beim Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH in Koblenz.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Investitionskosten, Wartungsgebühren für 36 Monate, optional in Anspruch genommene Schulung für 3 Personen, optional in Anspruch genommene Servicepauschale für Konfigurationsänderungen und Patchmanagement (gerechnet auf 36 Monate)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der für ihn zuständigen tariflichen Sozialkasse vorzulegen (z. B. SOKA-BAU, ULAK, ZVK oder eine vergleichbare Einrichtung). Damit erklärt er, dass die entsprechenden Beiträge (Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung) gezahlt wurden. Die Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen: - Sie darf nicht älter als 6 Monate sein. - Sie muss bestätigen, dass keine Beitragsrückstände bestehen bzw. dass alle tariflichen Sozialkassenbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden. - Sie muss von der für den Betrieb zuständigen Sozialkasse ausgestellt sein. - Unternehmen, die nicht unter eine tariflichen Sozialkassenpflicht fallen, haben einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass für sie keine Beitragspflicht besteht (z. B. schriftliche Bestätigung der Sozialkasse oder eine nachvollziehbare Eigenerklärung mit Begründung). Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, ist älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum oder weist sie erhebliche Beitragsrückstände aus, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Der Bieter hat eine Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen: - Sie darf nicht älter als 12 Monate sein. - Sie muss bestätigen, dass keine steuerlichen Rückstände bestehen bzw. dass steuerliche Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden. - Sie muss vom für das Unternehmen zuständigen Finanzamt ausgestellt sein. - Es werden gleichwertige Nachweise anderer zuständiger Behörden akzeptiert, sofern dies dieselben Informationen enthalten. Wird diese Bescheinigung nicht vorgelegt oder weist sie erhebliche steuerliche Rückstände aus, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Ist der Bieter zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Angebot eine entsprechende aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft vorzulegen. Die Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen: - Sie darf nicht älter als 12 Monate sein. - Sie muss bestätigen, dass keine Beitragsrückstände bestehen und dass das Unternehmen seinen Pflichten zur gesetzlichen Unfallversicherung ordnungsgemäß nachkommt. - Sie muss von der zuständigen Berufsgenossenschaft ausgestellt sein (z. B. BG Bau, BG Verkehr, BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, usw.). - Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht unterliegen, haben einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass keine Mitgliedschaftspflicht besteht (z. B. schriftliche Bestätigung der BG oder nachvollziehbare Eigenerklärung mit Begründung). Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, ist sie älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum oder weist sie erhebliche Beitragsrückstände aus, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen aktuellen Nachweis über die ordnungsgemäße Anmeldung seines Gewerbes gemäß § 14 GewO vorzulegen. Akzeptiert werden insbesondere: - eine Gewerbeanmeldung (bei neu aufgenommenen Gewerbe), - eine Gewerbeummeldung (bei Änderung des Tätigkeitsbereichs oder des Betriebssitzes), - oder ein gleichwertiger behördlicher Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Bieter zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt ist. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum sein und muss die tatsächlich für die Leistungserbringung relevante Tätigkeit abdecken. Fehlt dieser Nachweis, ist älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum oder ist die gemeldete Tätigkeit nicht einschlägig, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Die Erklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Fehlt diese Eigenerklärung oder erklärt das Unternehmen eine Zugehörigkeit zu oben genannter Verordnung, gilt dieses Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag / Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss folgende Anforderungen erfüllen: - Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum sein. - Er muss aus dem zuständigen Registergericht stammen oder als amtlicher elektronischer Ausdruck aus dem Handelsregisterportal vorgelegt werden. - Er muss die tatsächlichen Vertretungsberechtigten des Bieters ausweisen. - Bei Bewerbern / Bietern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (z. B. Kleingewerbetreibende), ist ein gleichwertiger Nachweis über die Unternehmensverhältnisse vorzulegen (z. B. Gewerbeanmeldung, Gesellschafterliste, Vollmachten). Wird der Handelsregisterauszug nicht vorgelegt, ist älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum oder enthält er Angaben, die den formalen Anforderungen an die Teilnahme nicht entsprechen (z. B. fehlende Vertretungsberechtigung), gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Bieter hat mit dem Angebot das Formular 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben vorzulegen. Die Eigenerklärung muss folgende Anforderungen erfüllen: - Sie muss vollständig ausgefüllt sein und alle geforderten Angaben zur fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Leistungsfähigkeit enthalten. - Sie muss eine rechtsverbindliche Unterschrift des vertretungsberechtigten Unternehmensvertreters tragen. - Sie muss die Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bestätigen. - Sie muss die Einhaltung steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und berufsgenossenschaftlicher Pflichten erklären. - Sie muss Angaben zu Referenzen, Umsätzen, Beschäftigtenzahlen oder sonstigen geforderten Eignungsmerkmalen enthalten, soweit diese im Formular vorgesehen sind. - Sofern der Auftraggeber den späteren Nachweis durch präqualifizierte Unternehmen zulässt, ist alternativ die Angabe der PQ-Nummer möglich. Zusatz: Die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, wird durch die Erklärung des Bewerbers im Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen unterschrieben, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind. Hinweis: § 124 GWB enthält auch die Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Wird das Formular nicht vorgelegt, unvollständig ausgefüllt oder nicht ordnungsgemäß unterschrieben, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt. Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Informationen über die Überprüfungsfristen: Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen (§ 160 Abs. Nr. 1 GWB) zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) nach Eingang der Mitteilung bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
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KI Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung einer Software zur Umsetzung des Konzepts „Law as Code“ sowie begleitender Unterstützungsleistungen.
KI Die Ausschreibung betrifft die Implementierung einer workflowbasierten Rechnungsverarbeitung.
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