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Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Software sowie begleitender Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Konzepts „Law as Code“ (RV Law as Code)
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Bereitstellung einer Software und begleitender Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Konzepts „Law as Code“ bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung einer Software zur Umsetzung des Konzepts Law as Code in der Rechtsetzung, einschließlich begleitender, softwarebezogener und methodischer Unterstützungsleistungen. Das Leistungsbild ist modular aufgebaut. Angedacht sind Kernleistungen (Softwarelizenzen und Service / Support) sowie ergänzende und optionale Leistungsbestandteile (Schulungen und Legal Engineering). Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung sowie aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Projektskizze.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für Software und Unterstützungsleistungen zum Konzept „Law as Code“.
- Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung einer Software zur Umsetzung von „Law as Code“ in der Rechtsetzung.
- Das Leistungsbild ist modular und umfasst Kernleistungen (Lizenzen, Service/Support) sowie optionale Bestandteile (Schulungen, Legal Engineering).
- Es werden bis zu drei Wirtschaftsteilnehmer für die Rahmenvereinbarung ausgewählt.
- Weitere Details sind der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung einer Software zur Umsetzung des Konzepts „Law as Code“ sowie begleitender Unterstützungsleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 6 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Bewertet wird die Höhe des Wertungspreises gemäß Preisblatt (Gewichtung: 40) Die Angebote werden anhand der vorstehenden Zuschlagskriterien bewertet, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher konkretisiert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagskriterien weiter zu konkretisieren. Eine Bewertungsmatrix wird den ausgewählten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots übersendet.
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Qualität nach Wichtigkeit
Qualität der Lösungsbeschreibung - Anforderungen an Software (Gewichtung: 60) Anforderungen an Service und Support Anforderungen an Schulungsprogramm Anforderungen an Legal Engineering Anforderungen an Schlüsselpersonen (Projektleitung, Fachliche Leitung (Legal Engineering), Fachliche Leitung (Schulungen)) Die Angebote werden anhand der vorstehenden Zuschlagskriterien bewertet, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher konkretisiert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagskriterien weiter zu konkretisieren. Eine Bewertungsmatrix wird den ausgewählten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots übersendet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen, die während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. (MINDESTANFORDERUNG)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023/2024/2025). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages - Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung softwaregestützter Lösungen und/oder damit verbundener Schulungs- bzw. Unterstützungsleistungen im Rechts-, Verwaltungs- oder vergleichbar regulierten Kontext) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023/2024/2025).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Keine Betroffenheit durch die Russland- Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe: Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Betrieb beim Auftraggeber - Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass die Software zum Betrieb in der Infrastruktur des Bundes bereitgestellt werden kann. (MINDESTANFORDERUNG)
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Qualitätsmanagement
Projektsprache - Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass alle Mitarbeitenden, die mit dem Auftraggeber in Kommunikation treten, die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen beherrschen. (MINDESTANFORDERUNG)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen - Der Bewerber hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bis zu fünf (5) Referenzprojekte einzureichen. Als wertbar gelten ausschließlich solche Referenzen, die die nachstehenden Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Referenzen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Reicht ein Bewerber weniger als drei (3) wertbare Referenzen ein, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Mindestanforderungen (kumulativ zu erfüllen): 1. Mindestens drei (3) der eingereichten Referenzen müssen Leistungen betreffen, die inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist als vergleichbar anzusehen, wenn die dargestellten Leistungen einen funktionalen Bezug zur softwaregestützten Abbildung rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben aufweisen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Referenzleistungen einen Bezug zu mindestens einem der folgenden thematischen Bereiche aufweisen: – LegalTech-Anwendungen, – regelbasierte Systeme zur Abbildung rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben, – Legal Engineering, – softwaregestützte Strukturierung oder Modellierung von Normen. Es ist ausreichend, wenn jede Referenz mindestens einen der genannten thematischen Bereiche erfüllt. Die Gesamtheit der Referenzen muss jedoch mindestens zwei (2) der vorstehend genannten thematischen Bereiche (LegalTech, regelbasierte Systeme, Legal Engineering, softwaregestützte Normstrukturierung) abdecken. 2. Mindestens eine (1) Referenz muss einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor betreffen und einen Bezug zu Law-as-Code, Legal Engineering oder softwaregestützter Normstrukturierung aufweisen. 3. Mindestens eine (1) Referenz darf nicht älter sein als drei (3) Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist und muss kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: – Bezug zu Law-as-Code, Legal Engineering oder softwaregestützter Normstrukturierung, und – Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: – Name, Anschrift und Art des Auftraggebers, – Auftragswert in EUR (netto), ggf. in Spannen, – Leistungszeitraum (MM.JJJJ bis MM.JJJJ), – Leistungsinhalt und Leistungsumfang mit Angaben • zum Bezug zu Law-as-Code, Legal Engineering, softwaregestützter Normstrukturierung oder vergleichbaren Leistungen, • sowie dazu, ob und in welchem Umfang Leistungen in den Bereichen Software, Schulung und Legal Engineering erbracht wurden. Je Referenz ist eine zusätzliche Projektbeschreibung (max. 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, die auch geeignete bildliche Darstellungen zur Veranschaulichung enthalten kann. Die Referenzen werden ausschließlich anhand der Angaben in den Vordrucken (Anlage 03) und der beigefügten Beschreibungen beurteilt. Zunächst wird geprüft, ob die eingereichten Referenzen die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllen (Stufe 1 – Ausschlussprüfung). Nur Referenzen, die diese Anforderungen erfüllen, werden anschließend im Rahmen der Bewerberreduzierung bewertet (Stufe 2 – Punktevergabe). Bewertung der Referenzen (Bewerberreduzierung) Die Bewertung der Referenzen im Rahmen der Bewerberreduzierung erfolgt ausschließlich für solche Referenzen, die die nebenstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Referenzen, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht bewertet. Es werden bis zu fünf (5) Referenzprojekte bewertet. Je Referenz können maximal zehn (10) Bewertungspunkte (BP) erreicht werden. Die Bewertung erfolgt je Referenz danach, ob und in welchem Maße die in der Referenz dargestellten Leistungen durch den Bewerber selbst erbracht wurden und in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: – Grad der fachlichen Nähe zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, – Umfang und Kombination der abgedeckten Leistungsbereiche (insbesondere Software, Schulung und Legal Engineering), – Kontext des Auftraggebers, – Aktualität und wirtschaftliche Relevanz der Referenz (insbesondere Leistungszeitraum und Auftragswert). Die innerhalb einer Referenz erreichten Bewertungspunkte werden addiert. Aufgrund Zeichenbegrenzung entnehmen Sie weitere Einzelheiten der Anlage 10 Eignungsbewertungsmatrix.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Mindestanforderungen IT-Sicherheit und Datenschutz - Der Bewerber hat den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Standard nachzuweisen. Als Nachweis ist ein gültiges Zertifikat einer hierfür akkreditierten Stelle vorzulegen. Gleichwertige Nachweise werden anerkannt, sofern sie die Einhaltung vergleichbarer Anforderungen belegen. (MINDESTANFORDERUNG)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
- Frist 09.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 121 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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