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Erfahrungsaustausch zu Vergrämungsmaßnahmen (Los 1) und Planung von koordinierten Vergrämungsabschüssen (Los 2) für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
Angebote bis 05.10.2026, 23:59 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
Kurzzusammenfassung des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee": Durch internationale, mit allen Bodensee-Anrainern abgestimmte, Maßnahmen soll der Schutz gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion verstärkt vorangetrieben werden. Das Wissen über gefährdete Fischarten in der Region wird im Rahmen des Projekts zusammengetragen und darauf aufbauend Maßnahmen zur Verbesserung ihres Schutzes erarbeitet. Die Maßnahmen beinhalten neben ökologischen Aufwertungen der Fischhabitate auch technische Schutzmaßnahmen gegen Kormoranfraß. Daten werden in einer Datenbank erfasst und wasserbautechnische "Musterlösungen" erarbeitet. Zur Reduktion des Fraßdrucks durch Kormorane auf gefährdete Fischarten werden Grundlagen erarbeitet, welche auf eine internationale Strategie zum Kormoranmanagement abzielen. Diese beinhalten auch den Einsatz modernster Drohnentechnologie zum Brutmanagement der Kormorane. Dabei soll die Eignung und Bewilligungsfähigkeit von regionalen Maßnahmen zum Kormoranmanagement und ihrer grenzüberschreitenden Wirkung geklärt werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee".
- Los 1: Erfahrungsaustausch zu Vergrämungsmaßnahmen, Los 2: Planung von koordinierten Vergrämungsabschüssen.
- Leistungen umfassen Wissenszusammenführung, Maßnahmenentwicklung (ökologisch, technisch), Datenbankerfassung und wasserbautechnische Musterlösungen.
- Besonderes Augenmerk liegt auf Drohnentechnologie für Brutmanagement und der Klärung der Eignung und Bewilligungsfähigkeit regionaler Kormoranmanagement-Maßnahmen.
- Der CPV-Code 75131000 deutet auf Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung hin, was die Beratungs- und Planungsleistungen unterstreicht.
Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Erfahrungsaustausch zu Vergrämungsmaßnahmen und Planung von koordinierten Vergrämungsabschüssen im Rahmen eines Interreg-Projekts zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
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Konzept zur Durchführung eines Workshops 4 %Qualität
Das Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Bitte beschreiben Sie kurz, wie Sie die Zusammenarbeit mit den Experten aus den Bereichen Vogelschutz und Fischartenschutz gestalten, um die entsprechenden Ziele im Rahmen des Startworkshops (siehe Ziffer 5.1 der Leistungsbeschreibung) zu erreichen. - Wenn bereits Erfahrungen mit der Durchführung von Workshops oder ähnlichen Formaten wir interdisziplinären Tagungen oder Projektarbeiten insbesondere auch mit dem oben genannten Personenkreis vorliegen, können diese hier beispielhaft, mit Erwähnung des Formats kurz angeführt werden, sie werden aber zur Wertung nicht herangezogen. Zielerfüllungsgrade: 10 Punkte - sehr gut Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9-8 Punkte - gut Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7-6 Punkte - befriedigend Das Konzept zur Durchführung eines Workshops entspricht den Erwartungen und liegt über den Mindestanforderungen. 5-4 Punkte - ausreichend Das Konzept zur Durchführung eines Workshops lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3-2 Punkte - mangelhaft Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1-0 Punkte - ungenügend Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Im Übrigen wird auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen.
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Preisobergrenze 0 Pkt.Kosten
Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 37.120 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.
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Mindestanforderung Konzept 0 Pkt.Qualität
Das vom Bieter vorzulegende Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Konzepten und Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen.
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Preis 100 Pkt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
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Preisobergrenze 0 Pkt.Kosten
Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 41.902 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen zur Personalqualifikation - Es muss im Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung.pdf" erklärt und nachgewiesen werden, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene, namentlich benannte Personal in der Gesamtheit über folgende Qualifikationen verfügt: Mindestens eine zweijährige Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich. Der Nachweis erfolgt anhand einer Kurzdarlegung von zwei Projekten der letzten 5 Jahre.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen zur Unternehmensqualifikation - Es müssen im Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung.pdf" 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz- und/oder Umweltschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachgewiesen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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