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Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufarbeitungskommission) · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 16.09.2026, 10:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Komm
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden 14 Anhörungsbeauftragte für vertrauliche Anhörungen von Betroffenen und Zeitzeugen sexuellen Kindesmissbrauchs.
- Bewerben können sich nur einzelne natürliche Personen, die Berufsgeheimnisträger sind (Rechtsanwälte/innen oder psychologische Psychotherapeuten/innen).
- Die Anhörungen sollen dezentral in ganz Deutschland stattfinden, mit einer Verteilung auf 9 Lose nach Bundesländern/Regionen.
- Die Verträge laufen zunächst bis Ende 2027 und können bis Ende 2030 verlängert werden, mit der Verpflichtung zu mindestens zwei Anhörungen pro Monat.
- Die genauen Anforderungen und Details sind der Anlage 2_Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gesucht werden 14 Anhörungsbeauftragte (Rechtsanwälte/innen oder psychologische Psychotherapeuten/innen) zur Durchführung vertraulicher Anhörungen von Betroffenen und Zeitzeugen sexuellen Kindesmissbrauchs.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Teilpositionen im Detail
Dieses Verfahren ist in 9 Teilpositionen unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Teilposition. Achten Sie auf die jeweilige Teilposition, die Sie bearbeiten.
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Teilposition 1 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen KindesmissbrauchsErfüllungsort Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern
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Teilposition 2 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen KindesmissbrauchsErfüllungsort Niedersachsen
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Teilposition 3 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen KindesmissbrauchsErfüllungsort Berlin/Brandenburg
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Teilposition 4 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen KindesmissbrauchsErfüllungsort Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
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Teilposition 5 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen KindesmissbrauchsErfüllungsort Nordrhein-Westfalen
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Teilposition 6 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen KindesmissbrauchsErfüllungsort Hessen
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Teilposition 7 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen KindesmissbrauchsErfüllungsort Saarland
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Teilposition 8 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen KindesmissbrauchsErfüllungsort Baden-Württemberg
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Teilposition 9 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen KindesmissbrauchsErfüllungsort Bayern
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 100 %
100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird Für die Einreichung der geforderten Unterlagen, Angaben und Erklärungen ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und SanktionsVO sind dem Vordruck als zusätzliche Anlagen beizufügen. Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Für die Einreichung der geforderten Unterlagen, Angaben und Erklärungen ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und SanktionsVO sind dem Vordruck als zusätzliche Anlagen beizufügen. Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftragge-ber/Auftraggeberinnen Für die Einreichung der geforderten Unterlagen, Angaben und Erklärungen ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und SanktionsVO sind dem Vordruck als zusätzliche Anlagen beizufügen. Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
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Nachunternehmer-Anteil
Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. Die ergänzenden Vorgaben unter Punkt 7 sind zu beachten. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen, Angaben und Erklärungen ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und SanktionsVO sind dem Vordruck als zusätzliche Anlagen beizufügen. Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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