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Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 403 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach DIN 18380
Landkreis Göttingen · Göttingen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach DIN 18380
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau von Heizanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen (DIN 18380) in der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach DIN 18380 1 Stück LW-Wärmepumpe ca. 180 kW 1 Stück SW-Wärmepumpe ca. 180 kW 2 Stück Wärmetauscher für Eisspeicher 28 Stück Luftkollektoren ca. 3.500 m Rohrleitungen mit Armaturen ca. 2.400 m2 Fußbodenheizung mit Dämmung ca. 2.200 m2 Industriefußbodenheizung 6 Stück Deckenkasetten ca. 260 m2 Metalldecke als Kühldecke“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %Preis
Niedrigster Preis = Platz 1
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Die Eignungsprüfung erfolgt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieters, um sicher zu stellen, dass eine ordnungsgemäße und störungsfreie Auftragsdurchführung zu erwarten ist. Zur Prüfung der Eignung ihres Unternehmens ist es notwendig, dass Sie Angaben über ihren Unternehmensumsatz der letzten drei Jahre machen. Weiterhin sind Erklärungen über - das Vorliegen von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Jahren, - die Verfügbarkeit des für die Ausführung erforderlichen Personals sowie Bereitschaft zur Benennung des Mitteilung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren und Nennung des Leistungspersonals, - über vorhandene Registereintragungen und die Bereitschaft diese nachzuweisen, - ein ggf. bestehendes Insolvenzverfahren/Liquidation, - eine ggf. schwere Verfehlungen nach § 6e EU VOB/A, - eine Eintragungen in das Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen, - die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. -Das Formblatt 124 wird den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis - oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vorinformation Sie sind hier
Vorab-Ankündigung der Vergabestelle — keine verbindliche Ausschreibung.
1 Veröffentlichung
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1 Veröffentlichung
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Ausschreibung oeffentlichevergabe.de
Offizielle Ausschreibung mit Bieterfrist.
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1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Angebotsabgabe
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.941 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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