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TNW_FA_Schulstiftung der Diözese Regensburg_Generalsanierung und Weiterentwicklung Mittel- und Realschule Oberroning
Schulstiftung der Diözese Regensburg · Regensburg · Bayern · Stiftung des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 02.10.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
1. Projektbeschreibung und Besonderheiten Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, realisiert die umfassende bauliche Neuordnung der Real- und Mittelschule Oberroning. Das Schulgelände besteht aus einem historischen Klostergebäude sowie Erweiterungsbauten des 19. und 20. Jahrhunderts. Das ehemalige Kloster und die Erweiterungsbauten des 19. Jahrhunderts stehen unter Denkmalschutz. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird der Schulanbau aus den 1970er-Jahren zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt. Parallel dazu erfolgt die Teilgeneralsanierung und der Umbau der denkmalgeschützten Bestandsgebäude zur zukünftigen schulischen Nutzung. Die Gesamtinvestition beträgt gemäß Kostenberechnung rund 57 Mio. Euro. Zur Einhaltung der wirtschaftlichen Projektziele wurde die ursprüngliche Entwurfsplanung grundlegend überarbeitet. Die Optimierung umfasste insbesondere die Reduzierung der Gebäudekubatur und der Bearbeitungsfläche um rund 3.320 m², die Anpassung der Höhen- und Freianlagenplanung, die Reduzierung befestigter Pausenhofflächen, die Neuordnung der äußeren Erschließung einschließlich Feuerwehrzufahrten sowie den Entfall einzelner Freizeiteinrichtungen. Grundlage der Planung bildet das genehmigte Raumprogramm der Regierung von Niederbayern vom 25.01.2024. Die Freianlagen umfassen sämtliche Pausen-, Erschließungs-, Sport- und Grünflächen des Schulgeländes mit einer Gesamtfläche von rund 20.960 m². Nicht Bestandteil der Planung sind die bestehende Streuobstwiese sowie der Schwesternfriedhof. Die östliche Zufahrt einschließlich Wendemöglichkeit wird im Rahmen einer eigenständigen Verkehrsplanung bearbeitet, wobei die Schnittstellen zur Freianlagenplanung sicherzustellen sind. Im Zuge der Neuordnung entstehen funktional gegliederte Außenanlagen mit Pausenhöfen, Sport- und Aufenthaltsbereichen sowie 28 erforderlichen Pkw-Stellplätzen entsprechend der kommunalen Stellplatzsatzung. Die Freianlagen sind auf die Bedürfnisse von rund 7
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesamtmaßnahme umfasst Generalsanierung und Neubau an einer Schule mit denkmalgeschützten Gebäuden.
- Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI sind Gegenstand des Auftrags.
- Wichtige Anforderungen sind die Prüfung und Optimierung von Planungen, Kostenberechnungen nach DIN 276 und die Dokumentation denkmalbedingten Mehraufwands.
- Die Schulstiftung der Diözese Regensburg ist der Auftraggeber.
Auftrag für Objektplanung Freianlagen (Leistungsphasen 5-9) im Rahmen der Generalsanierung und Weiterentwicklung einer Mittel- und Realschule in Oberroning.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 30 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Erfahrung mit der Beantragung und der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln, sowie deren Aufbereitung für die Förderstellen - Erfahrung bei Freianlagenplanung im Bereich des Denkmalschutzes/Denkmalpflege und Sanierung/Erneuerung bestehender Außenanlagen - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 5 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Angabe in Prozentpunkten) - Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 500 netto) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte im laufenden erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium) Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Freianlagen aus dem Bereich Schul- und Pausenhöfe / Kinderbetreuungseinrichtungen mit Spiel- und Bewegungsangeboten - 10 Punkte: andere Freianlagen mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III Kriterium 2: Art der Durchführung - 20 Punkte: Sanierung / Erweiterung / Erneuerung im laufenden Betrieb - 10 Punkte: Sanierung / Erweiterung / Erneuerung - 5 Punkte: Neuerrichtungen Kriterium 3: Erfahrung mit der Beantragung und der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln, sowie deren Aufbereitung für die Förderstellen - 10 Punkte: Erfahrung vorhanden - 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden Kriterium 4: Erfahrung bei Freianlagenplanung im Bereich des Denkmalschutzes/Denkmalpflege und Sanierung/Erneuerung bestehender Außenanlagen - 10 Punkte: Erfahrung vorhanden - 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden Kriterium 5: Leistungsumfang - 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Freianlagen erbracht - 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Freianlagen erbracht Kriterium 6: Größenordnung - 20 Punkte: Projektkosten (KG 500 netto) ab 2,0 Mio. EUR und mehr - 15 Punkte: Projektkosten (KG 500 netto) zwischen 1,5 Mio. EUR und unter 2,0 Mio. EUR - 10 Punkte: Projektkosten (KG 500 netto) ab 1,0 Mio. EUR und unter 1,5 Mio. EUR
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
- Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) mit dem Teilnahmeantrag zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen. Nachweis der Personalstärke auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 20 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen 10 Punkte: ab 2 Ingenieure/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen
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Nachunternehmer-Anteil
Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen im Bewerberbogen entsprechende Angaben eingetragen werden. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich damit zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß den §§ 45 und 46 VgV) auf die Kapazitäten dieses Dritten (= Eignungsleihe) beruft, sind die entsprechenden Anteile im Teilnahmeantrag darzustellen. Im Falle einer Eignungsleihe muss mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. Zudem sind in diesem Fall auch für den Dritten alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die ansonsten für den Bewerber gelten. Für den Fall der Eignungsleihe in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht ist eine Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung notwendig. Eine Eignungsleihe in Bezug auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur zulässig, wenn das eignungsleihende Unternehmen auch die Leistungen erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden, § 47 Abs. 1 S. 2 VgV. Referenzen von Dritten müssen in der Excel-Übersicht zu Referenzen klar als Referenz des Dritten erkennbar sein, als Auftragnehmer der Referenz ist das dritte Unternehmen anzugeben. Jeder zur Eignung herangezogene Unterauftragnehmer muss das Formular "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausfüllen und unterschreiben (in gescannter Form ausreichend) und ggf. notwendige Nachweise mit dem Teilnahmeantrag erbringen. Möchte ein Bewerber - auch als Mitglied einer ARGE - die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm diese tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. In diesem Fall sind zudem für den Dritten alle Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die auch für den Bewerber erforderlich sind. Die entsprechenden Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; eine gescannte Unterschrift ist ausreichend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 02.10.2026 Original-Veröffentlichung
- 02.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 928 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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