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Städtische Einrichtungen - Lieferung von Reinigungsmaterial
Stadt Bruchsal · Bruchsal · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Reinigungs- und PflegemittelRahmen 270.000 €🏆 IGEFA SE & Co. KG · Neumünster
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Los 2 VergebenLos 2: Papier für SanitärräumeRahmen 102.438 €🏆 O+SW Offterdinger & Sailer GmbH · Kornwestheim
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Los 3 VergebenLos 3: ToilettenpapierRahmen 20.844 €🏆 O+SW Offterdinger & Sailer GmbH · Kornwestheim
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Los 4 VergebenLos 4: ReinigungsgeräteRahmen 22.356 €🏆 IGEFA SE & Co. KG · Neumünster
- IGEFA SE & Co. KG · Neumünster
- O+SW Offterdinger & Sailer GmbH · Kornwestheim
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: IGEFA SE & Co. KG u. a.. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
DDie ausgeschriebenen Mengenansätze beruhen auf den bisherigen jährlichen Verbräuchen und Erfahrungswerten und bilden den Durchschnitt der letzten zwei Jahre. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Die Mengen können über- oder unterschritten werden, da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag, sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß §21 VgV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden. Eine Mindermengenpauschale oder Ähnliches ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird separat nicht bezahlt. Der Jahreshöchstwert für den Rahmenvertrag für Los 1 - Los 4 wurde in Höhe von 270.000 € ermittelt. Während des Vertrages hat der Bieter eine gleichbleibende Qualität (wie angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Sollte nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeben vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem Falle, für die entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile der Stadt Bruchsal aufzukommen. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind zwingend einzuhalten. Änderungen sind nicht erlaubt. Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte aufgrund von Kriterien der Nachhaltigkeit und/oder einer bereits bestehenden Produktpalette konkrete Produkte vorgegeben. Diese geforderten Mindestangaben und Produkte sind zwingend zu erfüllen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sofern nicht als "oder gleichwertig" gekennzeichnet, werden die im Leistungsverzeichnis geforderten Materialien, Qualität und Produkte verlangt. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch vergleichbare Werte, Herstellernachweise, Prüfzeugnisse und Muster zu erbringen. Lieferungen von Reinigungschemikalien, die nach Ge
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gewichtung 100% Preis 100 %Preis
100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 108 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) IGEFA SE & Co. KG · O+SW Offterdinger & Sailer GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 270.000 €1 Veröffentlichung
- 06.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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