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Neubaustrecke Gelnhausen - Fulda, Baugrunduntersuchungen und tunnelbautechnische Gutachten Varianten IV und VII für die Leistungsphase 2 und optional für die Leistungsphasen 3 und 4
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Baugrunduntersuchung, Tunnelbautechnische Gutachten, Beratung, Bauüberwachung der Aufschlussarbeiten ohne Bohrleistungen und ohne Laboruntersuchungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Baugrunduntersuchungen und tunnelbautechnische Gutachten für die Neubaustrecke Gelnhausen - Fulda (Varianten IV und VII).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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4 Veröffentlichungen
- 23.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 06.03.2026 39: Einem neuen AN fehlt grundsätzlich die Kenntnis der Örtlichkeit, der Erkundungsergebnisse und behördlichen Auflagen sowie der prozessualen Strukturen, die sich der AN über Jahre angeeignet hat. Aufgrund des großen Einarbeitunsaufwands und Wissensrückstands besteht neben erheblichen Mehrkosten, außerdem ein hohes Terminrisiko sowie ein stark erhöhter Aufwand zur Bearbeitung, welches den Werkerfolg des abgeschlossenen Vertrags gefährden würde. // 40: Einem neuen AN fehlt grundsätzlich die Kenntnis der Örtlichkeit, der Erkundungsergebnisse und behördlichen Auflagen sowie der prozessualen Strukturen, die sich der AN über Jahre angeeignet hat. Aufgrund des großen Einarbeitunsaufwands und Wissensrückstands besteht neben erheblichen Mehrkosten, außerdem ein hohes Terminrisiko sowie ein stark erhöhter Aufwand zur Bearbeitung, welches den Werkerfolg des abgeschlossenen Vertrags gefährden würde. // 41: Einem neuen AN fehlt grundsätzlich die Kenntnis der Örtlichkeit, der Erkundungsergebnisse und behördlichen Auflagen sowie der prozessualen Strukturen, die sich der AN über Jahre angeeignet hat. Aufgrund des großen Einarbeitunsaufwands und Wissensrückstands besteht neben erheblichen Mehrkosten, außerdem ein hohes Terminrisiko sowie ein stark erhöhter Aufwand zur Bearbeitung, welches den Werkerfolg des abgeschlossenen Vertrags gefährden würde. // 42: Einem neuen AN fehlt grundsätzlich die Kenntnis der Örtlichkeit, der Erkundungsergebnisse und behördlichen Auflagen sowie der prozessualen Strukturen, die sich der AN über Jahre angeeignet hat. Aufgrund des großen Einarbeitunsaufwands und Wissensrückstands besteht neben erheblichen Mehrkosten, außerdem ein hohes Terminrisiko sowie ein stark erhöhter Aufwand zur Bearbeitung, welches den Werkerfolg des abgeschlossenen Vertrags gefährden würde.
- 27.08.2025 35: Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht zweckmäßig, da sich ein neuer AN in die bereits gewonnenen, umfangreichen Erkenntnisse einarbeiten und die fehlenden Kenntnisse der Örtlichkeit nacharbeiten müsste, um gleichwertige FBÜ-Leistungen wie der bereits gebundene AN für den AG zu erfüllen. Die für die Erbringung der Leistung erforderlichen und dem aktuellen AN vorliegenden Grundlagen, insbesondere die prozessualen Strukturen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bohrunternehmer, AG und zuständigen Behörden müsste ein eventuell neuer AN aufwendig nacharbeiten und sich aneignen . Ein AN-Wechsel ist somit mit Risiken, wie enormen Verzögerungen und Missinterpretation von bereits vorhandenen Ergebnissen verbunden, was sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken würde. 36: Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht zweckmäßig, da sich ein neuer AN in die bereits gewonnenen, umfangreichen Erkenntnisse einarbeiten und die fehlenden Kenntnisse der Örtlichkeit nacharbeiten müsste, um gleichwertige FBÜ-Leistungen wie der bereits gebundene AN für den AG zu erfüllen. Die für die Erbringung der Leistung erforderlichen und dem aktuellen AN vorliegenden Grundlagen, insbesondere die prozessualen Strukturen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bohrunternehmer, AG und zuständigen Behörden müsste ein eventuell neuer AN aufwendig nacharbeiten und sich aneignen . Ein AN-Wechsel ist somit mit Risiken, wie enormen Verzögerungen und Missinterpretation von bereits vorhandenen Ergebnissen verbunden, was sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken würde. 37: Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht zweckmäßig, da sich ein neuer AN in die bereits gewonnenen, umfangreichen Erkenntnisse einarbeiten und die fehlenden Kenntnisse der Örtlichkeit nacharbeiten müsste, um gleichwertige FBÜ-Leistungen wie der bereits gebundene AN für den AG zu erfüllen. Die für die Erbringung der Leistung erforderlichen und dem aktuellen AN vorliegenden Grundlagen, insbesondere die prozessualen Strukturen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bohrunternehmer, AG und zuständigen Behörden müsste ein eventuell neuer AN aufwendig nacharbeiten und sich aneignen . Ein AN-Wechsel ist somit mit Risiken, wie enormen Verzögerungen und Missinterpretation von bereits vorhandenen Ergebnissen verbunden, was sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken würde. 38: Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht zweckmäßig, da sich ein neuer AN in die bereits gewonnenen, umfangreichen Erkenntnisse einarbeiten und die fehlenden Kenntnisse der Örtlichkeit nacharbeiten müsste, um gleichwertige FBÜ-Leistungen wie der bereits gebundene AN für den AG zu erfüllen. Die für die Erbringung der Leistung erforderlichen und dem aktuellen AN vorliegenden Grundlagen, insbesondere die prozessualen Strukturen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bohrunternehmer, AG und zuständigen Behörden müsste ein eventuell neuer AN aufwendig nacharbeiten und sich aneignen . Ein AN-Wechsel ist somit mit Risiken, wie enormen Verzögerungen und Missinterpretation von bereits vorhandenen Ergebnissen verbunden, was sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken würde.
- 05.06.2025 MKA 33 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht zweckmäßig, da sich ein neuer AN in die bereits gewonnenen, umfangreichen Erkenntnisse einarbeiten und die fehlenden Kenntnisse der Örtlichkeit nacharbeiten müsste, um die beratende und unterstützende Funktion für den AG zu erfüllen. Die für die Erbringung der Leistung erforderlichen und dem aktuellen AN vorliegenden Grundlagen, insbesondere die prozessualen Strukturen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bohrunternehmer, AG und zuständigen Behörden müsste ein eventuell neuer AN aufwendig nacharbeiten und sich anzueignen . Ein AN-Wechsel ist somit mit Risiken, wie enormen Verzögerungen und Missinterpretation von bereits vorhandenen Ergebnissen verbunden, was sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken würde. MKA 34 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht zweckmäßig, da sich ein neuer AN in die bereits gewonnenen, umfangreichen Erkenntnisse einarbeiten und die fehlenden Kenntnisse der Örtlichkeit nacharbeiten müsste, um die beratende und unterstützende Funktion für den AG zu erfüllen. Die für die Erbringung der Leistung erforderlichen und dem aktuellen AN vorliegenden Grundlagen, insbesondere die prozessualen Strukturen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bohrunternehmer, AG und zuständigen Behörden müsste ein eventuell neuer AN aufwendig nacharbeiten und sich anzueignen . Ein AN-Wechsel ist somit mit Risiken, wie enormen Verzögerungen und Missinterpretation von bereits vorhandenen Ergebnissen verbunden, was sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken würde. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 179 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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