Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Vergeben Dienstleistungsauftrag Beratung & Dienstleistungen EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen

SPRIND GmbH · Leipzig · Sachsen

Beschreibung

Die SPRIND GmbH (SPRIND) hat im Jahr 2024 einen Rahmenvertrag über Kommunikations- und Marketingleistungen mit der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG geschlossen (siehe Vorankündigung OJ S 207/2024, 644182-2024 vom 23.10.2024). Der Vertrag deckt inhaltlich sämtliche für SPRIND erforderlichen Leistungen im Bereich Markenführung, Kampagnenentwicklung, Content-Produktion sowie begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen ab. Der Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, sieht eine Höchstmenge vor. Aufgrund neuer Aufgaben der SPRIND im Zusammenhang mit der im Jahr 2025 gestarteten Initiative "Next Frontier AI" ist ein zusätzlicher Leistungsumfang erforderlich geworden, der über die ursprünglich angenommene Bedarfsmengenplanung hinausgeht. Die Höchstmenge des Rahmenvertrags wurde daher einmalig um 50 % erhöht. Der Vertragsgegenstand selbst - Kommunikations- und Marketingleistungen - bleibt unverändert. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war die Initiative "Next Frontier AI" weder konzipiert noch absehbar. Diese Initiative wurde erst im Herbst 2025 als strategische Antwort auf die sich rasant verändernde geopolitische und technologische Lage im Bereich der Künstlichen Intelligenz entwickelt.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und -maßnahmen für die SPRIND GmbH.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit Verlängerungsoption und wurde aufgrund neuer Aufgaben im Rahmen der Initiative "Next Frontier AI" um 50% erhöht. Die Kernanforderungen umfassen Markenführung, Kampagnenentwicklung und Content-Produktion.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Es handelt sich vorliegend um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 22 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 266.420 €
Median 684.110 €
Oberes Quartil 2.246.800 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber SPRIND GmbH
Standort Leipzig, Sachsen
Veröffentlicht 18.03.2026
CPV-Code 92312000
Freizeit und Kultur (Was ist das?)
Angebote 1
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar

Bieter (1)
Meiré und Meiré GmbH & Co. KG · Köln

Vergabe-Status (?)
Auftrag vergeben
Im Vergabeergebnis ist kein Auftragnehmer aufgeführt
Vertrag 13.03.2026

Ø Bieter in der Branche 4.9

Historischer Durchschnitt aus 3.191 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.217 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 11%
KMU-Bieteranteil 75%
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)