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Durchführung einer Parabelflugkampagne zur Validierung von Hardware und Prozessparametern (bio-)pharmazeutischer Experimente unter Mikrogravitation
SPRIND GmbH · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDurchführung einer Parabelflugkampagne zur Validierung von Hardware und Prozessparametern (bio-)pharmazeutischer Experimente unter Mikrogravitation🏆 Novespace SAS · Mérignac
- Novespace SAS · Mérignac
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung einer Parabelflugkampagne mit drei Flugtagen und einem Reservetag für bis zu vier Experimente.
- Anforderungen umfassen Experimentierfläche für vier Aufbauten, spezifische Stromversorgung und biologische Laborinfrastruktur am Startort.
- Notwendig sind behördlich validierte Zulassungs- und Sicherheitsverfahren, medizinische Betreuung an Bord und Versicherungsdeckung.
- Die Leistung umfasst die gesamte Durchführung von der Vorbereitung über die Integration bis zum Debriefing und Datenübergabe.
- Die Kampagne soll im zweiten Quartal 2027 stattfinden, die Experimentliste muss sechs Monate vorab vorliegen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die SPRIND GmbH führt die Challenge Orbital BioWorks durch, einen vorkommerziellen Innovationswettbewerb zur Entwicklung und Validierung erster kommerziell tragfähiger Anwendungsfälle für orbitale Biotechnologie. In der zweiten Wettbewerbsstufe führen bis zu vier Teams eine Mission auf der kommerziellen Raumstation Haven-1 durch. Zur Vorbereitung dieser Mission ist eine Parabelflugkampagne zu beschaffen, in der die Teams Hardware und Prozessparameter erstmals unter tatsächlicher Mikrogravitation validieren. Aus dem Ablauf und den Bewertungskriterien der Challenge ergeben sich für diese Kampagne die folgenden Anforderungen (Beschaffungsbedarf): - drei voneinander unabhängige Flugtage mit rund 30 Parabeln sowie ein Reservetag, - gleichzeitige Aufnahme von bis zu vier eigenständigen Experimenten unterschiedlicher Teams in einer Kampagne, - Experimentierfläche, die vier gerätegebundene, nicht miniaturisierte Aufbauten aufnehmen und mechanisch sichern kann, - mehrere getrennte 230-V-AC-Versorgungskreise für parallel betriebene aktive Experimente sowie Anschlüsse für Vent Lines, - Mitflug des Bedienpersonals der Teams, da die Experimente nicht vollautomatisiert sind und während der Parabeln manuell bedient werden, - biologische Labor-, Lager- und Vorbereitungsinfrastruktur am Startort, nutzbar in der Woche vor den Flügen, - ein behördlich validiertes Zulassungs- und Sicherheitsverfahren beim Betreiber, da die Teams aus Biotechnologie und Pharmazie stammen und die Sicherheitsverantwortung nicht selbst tragen können, - medizinische Betreuung an Bord, geschultes Sicherheitspersonal und Versicherungsdeckung mit der Auftraggeberin als mitversicherter Partei, - eine durchgehende Leistung von der Experimentvorbereitung über Integration und Durchführung bis zu Debriefing und Übergabe der Flugdaten, - Durchführung im zweiten Quartal 2027. Die teilnehmenden Teams standen zum Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht fest; sie werden im November 2026 ausgewählt. Die Experimentliste muss
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Das Angebot ist wirtschaftlich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB verwiesen: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft." Ferner wird auf § 160 GWB verwiesen: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Novespace SAS1 Veröffentlichung
- 05.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Basierend auf 37 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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