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Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts“

Bundesamt für Justiz · Bonn · Nordrhein-Westfalen

Vergabe-Ergebnis

Zuschlagswert 196.661 €
Eingegangene Angebote 1

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren (BGBl. I 2017 S. 969, im Folgenden: Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts) ist (mit Ausnahme von zwei Regelungen zur Änderung der Grundbuchordnung und der Schiffsregisterordnung) am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil dieses Gesetzes war ein werkvertragsrechtlicher (bauvertragsrechtlicher) Regelungsteil, mit welchem in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag eingefügt wurden. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts. Im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts wurde angekündigt, dass das Gesetz spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll (Bundestagsdrucksache 18/8486, Seite 36).

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts“
  • Gewichtung von Qualität mit 70 %. Bei der Angebotsbewertung können max. 80 Punkte vergeben werden, die sich auf die einzelnen fachlichen Unterkriterien wie folgt verteilen: - Forschungsgegenstand: maximal 25 Punkte, - Forschungsmethodik: maximal 30 Punkte, - Organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung: maximal 15 Punkte, - Aufbau und Präsentation des Angebots: maximal 10 Punkte. 70 %
    Qualität

    Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Aufbau und Präsentation des Angebots

  • Gewichtung Preis mit 30 %. Die Berechnung für den Preis erfolgt in der Weise, dass für das günstigste Angebot (brutto) der max.Punktwert von 80 Punkten angesetzt wird. Die Punkte für die weiteren Angebote werden dann in der Weise berechnet, dass ermittelt wird, um welchen Prozentsatz das günstigste Angebot günstiger ist. Der Maximalpunktwert wird dann um denselben Prozentsatz verringert. 30 %
    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle Bundesministerium der Justiz - Referat I B 3 - Mohrenstraße 37 10117 Berlin Fax: +49 3018580-9525 oder Bundesamt für Justiz - Referat III 3 - Adenauerallee 99-103 53113 Bonn Fax: +49 22899410-5592 zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 173.200 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 348 Tage nach Fristende

    Zuschlagswert 196.661 €

    1 Veröffentlichung

    • 15.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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196.661 €
Zuschlagswert

Vergabenummer III 3 - 3003/131 - 33
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Bundesamt für Justiz
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 15.04.2024
CPV-Code 73000000
Forschung und Entwicklung (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,8) (?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 24 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 196.661 – 196.661 €

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Der Zuschlag wurde erteilt; der Auftragnehmer ist in dieser Bekanntmachung nicht aufgeführt.

Ø Bieter in der Branche 2.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 4.605 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.196 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

Zuletzt geprüft am 26.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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Bundesamt für Justiz · Bonn

forschung@bfj.bund.de
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