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Bauüberwachung GSH Strecke 5850 Nürnberg - Regensburg
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos A: Zentrale Bauüberwachung Strecke 5850 Nürnberg - Regensburg km 2,700–91,128🏆 BIEGE BÜ HLK Nü-Reg c/o GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH · Delmenhorst
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Los 2 VergebenLos B: Technische Bauüberwachung Bauabschnitt Süd Strecke 5850, Streckenabschnitt Regensburg - Neumarkt km 2,700 - 64,053.🏆 BIEGE BÜ HLK Nü-Reg c/o GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH · Delmenhorst
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Los 3 VergebenLos C: Technische Bauüberwachung Bauabschnitt Nord Strecke 5850, Neumarkt - Nürnberg km 64,053 - 91,128.🏆 RAILING. GmbH · Würzburg
- BIEGE BÜ HLK Nü-Reg c/o GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH · Delmenhorst
- RAILING. GmbH · Würzburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
In diesem Vergabevorgang werden die Bauüberwachungsleistungen für die Generalsanierung Nürnberg - Regensburg vergeben. Unter Generalsanierung verstehen wir eine gebündelte Erneuerung sämtlicher Gewerke über mehrere Monate und während einer Totalsperrung der Strecke vom 06.02.2026 bis 10.07.2026 hinweg: Es finden umfangreiche Erneuerungen im Bereich der Gewerke Leit- und Sicherungstechnik, Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Oberleitung, Telekommunikationsanlagen, Verkehrsstationen, Kabeltiefbau und 50 Hz statt. Zudem ist der Neubau von Überleitstellen, Weichenverbindungen und einzelnen Ausfahrsignalen geplant. Die Bau- und somit auch Bauüberwachungsmaßnahmen befinden sich auf der Strecke 5850 zwischen Bahnkilometer km 2,700 - 91,128. Die Bauüberwachungsleistungen werden in drei Lose aufgeteilt. Das Los A erstreckt sich über die gesamte Strecke und beinhaltet die Zentrale Bauüberwachung mit den Aufgaben Logistik, Immissionsschutz, Abfall- und Entsorgungsmanagement, SiGeKo und Informationsverdichtung. Die Lose B und C sind für die Überwachung der oben genannten Fachgewerke zuständig, wobei Los B für den Abschnitt Regensburg - Neumarkt und Los C für den Abschnitt Neumarkt - Nürnberg verantwortlich ist.
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„- Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Ab dem19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. - Für den die Eigenerklärungen hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. - Für den Eignungsnachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag 24FEI73556 zur Verfügung gestellt, der auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ herunterzuladen und zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. - Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. - Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. - Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vor ab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. - Es können Angebote für einzelnen Lose oder mehrere Lose abgegeben werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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100 % Honorar (übertragene und optionale Leistungen) 100 %Preis
Preis
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100 % Honorar (übertragene und optionale Leistungen) 100 %Preis
Preis
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100 % Honorar (übertragene Leistungen) 100 %Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
4 Veröffentlichungen
- 08.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 05.06.2026 06 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die Bereiche der LST-Planungen, des Erstellens der Betra-Anträge und der Bedienfahrten verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat sich intensiv in die zu überwachenden Bautätigkeiten eingearbeitet. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu stellenden Betra-Anträge erfordern. Die Bauleistungen sind strikt eingetaktet. Durch Bindung eines zusätzlichen AN zur Betra-Beantragung wäre eine ordnungsgemäße Überwachung der Bautätigkeiten womöglich nicht gegeben, da es durch vermehrte Abstimmungen zu zeitlichen Verzögerungen und Überschneidungen in der Zuständigkeit kommen könnte. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet.
- 20.05.2026 002 Ein Wechsel des AN technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Bauüberwachungsleistungen, insbesondere in Hinblick auf Immissionschutz und Beschwerdemanagement verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat sich intensiv in den Bauablauf und die lärm- sowie erschütterungsintensiven Quellen eingearbeitet. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der immissionstechnisch zu überwachenden Bauleistungen erfordern. Die Bauleistungen sind strikt eingetaktet. Durch Bindung eines zusätzlichen AN als BÜW wäre eine ordnungsgemäße Überwachung der Bautätigkeiten womöglich nicht gegeben, da es durch vermehrte Abstimmungen zu zeitlichen Verzögerungen und Überschneidungen in der Zuständigkeit kommen könnte. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet.
- 24.03.2026 03:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die Durchführung der Bedienfahrten verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat sich intensiv in den Bauablauf und die Durchführung der Bedienfahrten eingearbeitet. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu überwachenden Bauleistungen erfordern. Die Bauleistungen sind strikt eingetaktet. Durch Bindung eines zusätzlichen AN zur BÜW wäre eine ordnungsgemäße Überwachung der Bautätigkeiten womöglich nicht gegeben, da es durch vermehrte Abstimmungen zu zeitlichen Verzögerungen und Überschneidungen in der Zuständigkeit kommen könnte. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 02:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die Bereiche KTB, TE, RWK sowie OLA verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat sich intensiv in die zu überwachenden Bautätigkeiten eingearbeitet. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu überwachenden Bauleistungenerfordern. Die Bauleistungen sind strikt eingetaktet. Durch Bindung eines zusätzlichen AN zur BÜW wäre eine ordnungsgemäße Überwachung der Bautätigkeiten womöglich nicht gegeben, da es durch vermehrte Abstimmungen zu zeitlichen Verzögerungen und Überschneidungen in der Zuständigkeit kommen könnte. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 05:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errichtende Personenunterführung in Ochenbruck sowie die abzunehmenden Leistungen verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat sich intensiv in die zu überwachenden Bautätigkeiten eingearbeitet. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Abnahmen erfordern. Die Bauleistungen sind strikt eingetaktet. Durch Bindung eines zusätzlichen AN zur BÜW wären rechtzeitige Abnahmen im Fertigteilwerk womöglich nicht gegeben, da es durch vermehrte Abstimmungen zu zeitlichen Verzögerungen und Überschneidungen in der Zuständigkeit kommen könnte. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
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Auftrag wurde zugeschlagen · 206 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) BIEGE BÜ HLK Nü-Reg c/o GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH · RAILING. GmbH1 Veröffentlichung
- 05.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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