Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung
ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation - DADINA - beabsichtigt gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchzuführen. Vergeben wird auf Basis des aktuellen gemeinsamen Nahverkehrsplans des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie des aktuellen Nahverkehrsplans des Kreises Bergstraße die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren im Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Kreises Bergstraße. Das Linienbündel "Darmstadt/ Ober-Ramstadt" (Los 1) besteht aus folgenden Buslinien: MO2 (Reinheim Bf - Niedernhausen - Ernsthofen Schule / Reichenbach Lautertalhalle und zurück) MO3 (Reinheim Bf - Groß-Bieberau - Lichtenberg - Rodau - Asbach - Ernsthofen Schule und zurück) MO4 (Webern - Klein-Bieberau - Asbach - Rohrbach - Wembach - Groß-Bieberau Bf und zurück) NHX (Darmstadt Mathildenplatz - Georgenhausen - Reinheim - Groß-Bieberau - Niedernhausen Linde und zurück) und umfasst ca. 890.000 Nwkm /a Betriebsleistung. Das Linienbündel "Reinheim" (Los 2) besteht aus folgenden Buslinien: GB (Darmstadt Hbf - Roßdorf - Zeilhard - Georgenhausen - Groß-Bieberau Schule und zurück) MO1 (Darmstadt Hbf - Roßdorf - Ober-Ramstadt - Hahn - Wembach - Rohrbach - Modau - Ober-Ramstadt Rondell und zurück) RH (Darmstadt Hbf - Roßdorf - Zeilhard - Georgenhausen - Spachbrücken - Reinheim - Ueberau Karl-Marx-Straße und zurück) und umfasst ca. 1.020.000 Nwkm/a Betriebsleistung. Das künftige Angebot auf den beiden Linienbündeln soll wie folgt gestaltet werden: • Linien GB, MO2, MO3, NHX und RH: keine Veränderung zum Fahrplanjahr 2025 • Linie MO1: Verlängerung der Fahrtzeit zwischen den Haltestellen „Ober- Ramstadt Rondell“ und „Hahn“ wegen n
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📅 Laufzeit endet am 12.12.2036
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
5 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(100 %)
Saubere Fahrzeuge (Clean Vehicles Directive)
11 von 22 Fahrzeugen emissionsfrei (50 %) · 22 sauber im Sinne der CVD (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Alle Lose
Preis70 %
Es bekommt die Angebotskombination den Zuschlag, die die höchste Punktzahl (gesamt) erreicht. Die Bewertung der Angebote und damit die Ermittlung der Punkte ergibt sich aus den entsprechend angebotenen Preisen der Bieter, aufgeteilt in die Preiskomponenten gem. Formblätter 4.11.1 – 4.11.6 (Preisblätter) i. V. m. den zu erreichenden Bonuspunkten der Qualitätskriterien gem. Formblatt 4.9.
Qualität30 %
Es bekommt die Angebotskombination den Zuschlag, die die höchste Punktzahl (gesamt) erreicht. Die Bewertung der Angebote und damit die Ermittlung der Punkte ergibt sich aus den entsprechend angebotenen Preisen der Bieter, aufgeteilt in die Preiskomponenten gem. Formblätter 4.11.1 – 4.11.6 (Preisblätter) i. V. m. den zu erreichenden Bonuspunkten der Qualitätskriterien gem. Formblatt 4.9.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem
Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau, Groß-Gerau
· 06.05.2026
KI Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr und fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr in den Linienbündeln "LGG Nord 4" und "LGG ODV" im Landkreis Groß-Gerau.
Historischer Durchschnitt aus 703.527 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen85%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.034 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: