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Postdienstleistungen für den Landkreis Stendal 2026
Landkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle · Hansestadt Stendal · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 - Briefsendungen (national und international)🏆 Marketing Service Magdeburg KG · Magdeburg
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Los 2 VergebenLos 2 - förmliche Postzustellungaufträge🏆 Marketing Service Magdeburg KG · Magdeburg
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Los 3 VergebenLos 3 - Pakete (national und international)🏆 Marketing Service Magdeburg KG · Magdeburg
- Marketing Service Magdeburg KG · Magdeburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Los 1 - Briefsendungen (national und international); Los 2 - förmliche Postzustellungausträge (PZA); Los 3 - Pakete (national und international)
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
0 von 300 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %) · 300 sauber im Sinne der CVD (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Siehe Anlage Los 1. Maximal 60 Punkte. Berechnung: (Niedrigster Preis x 60)/ Preis Bieter.
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Informationsabgleich 20 %Qualität
Siehe Anlage Los 1. Berechnung: (Geringste Anzahl Tage Aktualisierung x 20)/Anzahl Tage Aktualisierung Bieter
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Rücklaufzeit Briefe 15 %Qualität
Siehe Anlage Los 1. Berechnung (geringste Rücklaufzeit x 15) / Rücklaufzeit Bieter
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Zustellzeit 5 %Qualität
siehe Anlage Los 1. Punktevergabe entsprechend Anlage.
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Preis 60 %
Siehe Anlage Los 2. Maximal 60 Punkte. Berechnung: (Niedrigster Preis x 60)/ Preis Bieter.
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Informationsabgleich 20 %Qualität
Siehe Anlage Los 2. Berechnung: (Geringste Anzahl Tage Aktualisierung x 20) / Anzahl Tage Aktualisierung Bieter
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Rücklaufzeit Postzustellungauftrag 10 %Qualität
Siehe Anlage Los 2. Berechnung (Geringste Rücklaufzeit x 10) / Rücklaufzeit Bieter
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Zustellzeit 5 %Qualität
siehe Anlage 2. Punktevergabe entsprechend Anlage.
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Niederlegungsstellen Postzustellungsauftrag 5 %Qualität
Siehe Anlage Los 2. Berechnung (Anzahl Niederlegungsstellen Bieter x5)/ Höchste Anzahl Niederlegungsstellen
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Preis 60 %
Siehe Anlage Los 3. Maximal 60 Punkte. Berechnung: (Niedrigster Preis x 60)/ Preis Bieter.
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Informationsabgleich 20 %Qualität
Siehe Anlage Los 3. Berechnung: (Geringste Anzahl Tage Aktualisierung x20)/ Anzahl Tage Aktualisierung Bieter
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Rücklaufzeit Pakete 15 %Qualität
Siehe Anlage Los 3. Berechnung: (Geringste Rücklaufzeit x 15) / Rücklaufzeit Bieter
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Zustellzeit 5 %Qualität
siehe Anlage Los 3. Punktevergabe entsprechend Anlage
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 82 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Marketing Service Magdeburg KG1 Veröffentlichung
- 01.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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