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Betrieb einer Spielstube in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende am Standort Trier
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion · Trier · Rheinland-Pfalz · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Betrieb einer Spielstube für Asylbegehrende in Trier.
- Leistungen umfassen Betreuung, Förderung der kindlichen Entwicklung und Heranführung an die deutsche Sprache.
- Besonderer Wert wird auf kindgerechte Gestaltung, Kinderschutz und interkulturelle Akzeptanz gelegt.
- Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche aus bis zu 42 Nationen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, den Betrieb der Spielstube in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier zu vergeben. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer, der die in der Leistungsbeschreibung konkretisierten Betreuungsleistungen qualitätsgesichert, kinderschutzorientiert und betriebsschonend erbringt. Die Spielstube soll als kinderfreundlicher Ort ausgestaltet werden, an dem Kinder und Jugendliche spielen, lernen, an organisierten Aktivitäten teilnehmen, Kontakte knüpfen und sich in einem geschützten Rahmen ausdrücken können. Dabei stehen insbesondere die Wiederherstellung von Normalität, die Förderung sozialer, sprachlicher, motorischer und psychosozialer Entwicklung sowie ein sensibler und interkulturell akzeptierender Umgang mit den Kindern im Vordergrund. Die Zielgruppe setzt sich aus bis zu 42 Nationen zusammen. Die Betreuung soll geprägt sein von einem sensiblen und empathischen Miteinander, in dem jedes Kind in seiner individuellen Situation abgeholt und gefördert wird. Aus diesem Grund ist interkulturelle Akzeptanz hierbei von besonderer Bedeutung. Ebenfalls spielt die Heranführung an die deutsche Sprache eine besondere Rolle.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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LeistungskonzeptsQualität
Die Leistung des Bieters wird mit einer Punktzahl berücksichtigt. Die Bewertungskriterien werden jeweils mit 0 - 10 Bewertungspunkten (BP) bewertet. Für die Berechnung der Leistungspunkte (LP) der Kriterien des "Leistungskonzepts" werden die vergebenen Bewertungspunkte (0 bis 10) mit der jeweiligen Gewichtungspunktzahl (GP) des Kriteriums multipliziert. Die so ermittelten Leistungspunkte der Kriterien werden addiert und stellen die Leistungspunkte (LP) des gesamten Angebotes dar. Insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden.
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Preis
Der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis erhält 400 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel: (Geringster Preis / eigener Preis) x 400 Es erfolgt eine Rundung bis zur zweiten Nachkommastelle.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Verfahren noch offen
1 Veröffentlichung
- 11.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 324 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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