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Vergabe von Leistungen für die BIM-Gesamtkoordination – Neubau Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation, Standort Riebeckplatz in Halle (Saale) - VgV 86-25
Amt für Immobilien- und Baumanagement Halle (Saale) - AIB Halle · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde
Angebote bis 24.08.2026, 13:00 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Leistungen der BIM-Gesamtkoordination
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Leistungen der BIM-Gesamtkoordination für den Neubau des Zukunftszentrums in Halle (Saale).
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsvergabe nach VgV.
- Der CPV-Code 71200000 deutet auf Planungsleistungen im Bauwesen hin.
- Der Erfüllungsort ist Halle (Saale).
Gesucht werden Leistungen der BIM-Gesamtkoordination für den Neubau des Zukunftszentrums in Halle (Saale).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der Projektbearbeitung 33 %Qualität
Zuschlagskriterium 1: 1) Qualifikation von Mitarbeitenden über Schulungen zum Thema BIM – Nachweis mittels personengebundenen Zertifizierungen und Qualifikationsnachweisen für die im Projekt benannten BIM-Koordinatoren/innen a) BIM-Gesamtkoordinator/in Nachweis einer Qualifizierung/Zertifizierung in Anlehnung an VDI 2552 – Blatt 8.3 = 10 Punkte, Gewichtung 20 % b) Stellv. BIM-Gesamtkoordinator/in Nachweis einer Qualifizierung/Zertifizierung in Anlehnung an VDI 2552 – Blatt 8.3 = 10 Punkte, Gewichtung 13 % Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellt wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festgelegt.
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Preis 30 %
Zuschlagskriterium 5: Die Honorarangebotssumme wird wie folgt ermittelt: Summe der angebotenen Honorare aller allgemeinen und spezifischen Leistungspflichten sowie sonstigen Leistungen inkl. Nebenkosten über alle Leistungsstufen. Für die Auswertung der Honorarangebotssumme (Preis) wird diese wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert. - 10 Punkte erhält das Mindest-Angebot - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, welches 50% über dem des Mindestangebotes liegt. - Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise, erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
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Qualität der Projektbearbeitung 20 %Qualität
Zuschlagskriterium 2 2) BIM-Erfahrung mit komplexen Bauvorhaben Referenz zu Fachplanung BIM-Gesamtkoordination, mind. in den Leistungsphasen 1-5 (Abgeschlossene Planungsleistungen nicht älter als 01.01.2019) in öffentlich genutzten Gebäuden, mind. Honorarzone IV, mit mindestens einer der folgenden Nutzungen: Museum, Versammlungsstätte, Bürogebäude. o Kurze Projektbeschreibung (max. eine DIN A3-Seite) mit aussagekräftigen Zeichnungen, Darstellungen, textlichen Ausführungen, Baudaten (Kosten KG300-400, Bauzeit, Planungszeitraum, Gebäudeklasse, Honorarzone) und Angabe der Bauherrenschaft ist beizulegen. Es kann hierbei eine Eignungsreferenz verwendet werden. = 10 Punkte Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann siehe unter Zuschlagskriterium 1
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Qualität der Projektbearbeitung 10 %Qualität
Zuschlagskriterium 4: 4) Benennung eines weiteren/dritten vergleichbaren Mitarbeiters für die BIM-Gesamtkoordination Mit Hochschul- / Fachhochschulabschluss der Fachrichtung Architektur / Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Qualifikation mit fachlich-planerischem Hintergrund sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Hochbau sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BIM-Koordinator/in (BIM-Koordination mit neutralen Datenschnittstellen (IFC)) bei Hochbauvorhaben. Nachweis einer Qualifizierung/Zertifizierung in Anlehnung an VDI 2552 – Blatt 8.3 = 10 Punkt Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann siehe unter Zuschlagskriterium 1
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Qualität der Projektbearbeitung 7 %Qualität
Zuschlagskriterium 3: 3) Zusätzliche BIM-Erfahrungen über Grundkenntnisse hinaus Über die für die BIM-Gesamtkoordination erforderlichen Grundkenntnisse und Erfahrungen hinaus verfügt der Bieter über weitergehende BIM-Kompetenzen. Als Grundkenntnisse gelten insbesondere die Fähigkeit zur BIM-Gesamtkoordination einschließlich der Koordination von Fachmodellen, der Durchführung von Kollisionsprüfungen, der Organisation des Informationsaustauschs sowie der Anwendung der einschlägigen BIM-Methodik. Für die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Erfahrungen können Wertungspunkte erzielt werden. Das Vorliegen der jeweiligen Erfahrung ist durch ein kurzes Referenzblatt (max. eine DIN-A4-Seite) nachzuweisen. Hierfür kann auch eine bereits im Rahmen der Eignungsprüfung eingereichte Referenz verwendet werden. a) Durchführung von 4D- und/oder 5D-Simulationen zur Verknüpfung von Bauwerksmodellen mit Termin- und Kosteninformationen. b) Generierung projektspezifischer Auswertungen oder Fachanwendungen auf Grundlage des BIM-Modells (z. B. Massenermittlungen für Ökobilanzierungen, FM-Auswertungen oder Bauablaufsimulationen). c) Nachweis eines eingeführten und angewendeten Qualitätsmanagementsystems (z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar), das auch die BIM-Prozesse umfasst. d) Verfügbarkeit und praktischer Einsatz digitaler Werkzeuge für die BIM-gestützte Projektabwicklung, z. B. Tablets, Drohnen, 3D-Laserscanner, Robotersysteme oder vergleichbare Technologien zur Baustellendokumentation oder Bestandserfassung. e) Weitere, über die Grundkenntnisse hinausgehende BIM-Erfahrungen oder innovative BIM-Anwendungen, die einen erkennbaren Mehrwert für die Projektbearbeitung bieten (z. B. BIM-basierte Nachhaltigkeitsbewertungen, Digital Twin, automatisierte Regelprüfungen, KI-gestützte Modellanalysen oder vergleichbare Anwendungen). Für jede nachgewiesene und vom Auftraggeber als erfüllt anerkannte Zusatzkompetenz gemäß den Buchstaben a) bis e) werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 10 Punkte erreicht werden. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann siehe unter Zuschlagskriterium 1
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eignungskriterien gemäß § 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung einer EU-Versicherungsgesellschaft mit den Mindestdeckungssummen von 3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Mindestanforderung ist die rechtskräftig unterschriebene Erklärung einer EU-Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall die objektbezogene Versicherung garantiert wird. Die Erklärung der Versicherungsgesellschaft muss der Eigenerklärung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bieters ist nicht ausreichend. Wenn die geforderten Deckungssummen und die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht werden, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen / die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin/der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Eignungskriterien gemäß § 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz für Honorarumsätze im Bereich BIM-Gesamtkoordination sowie Objektplanung unter Anwendung der BIM-Methodik der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von 300.000,- € netto gefordert. Bei Bietergemeinschaften werden die jeweiligen durchschnittlichen Jahresumsätze addiert. Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung mittels Angabe der entsprechenden Honorarumsätze des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Geeignete Arbeitsplätze: Gefordert wird, dass im Auftragsfall mindestens zwei geeignete BIM-Arbeitsplätze für die Bearbeitung der vergabegegenständlichen BIM-Leistungen zur Verfügung stehen. Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Unternehmensbezogene Referenzen: Nennung von mindestens zwei unterschiedlichen unternehmensbezogenen Referenzen mit Angabe von Projektbezeichnung, Auftraggeber und Ansprechpartner/Telefonnummer beim Auftraggeber über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Objektplanung Gebäude. Als vergleichbarer Auftrag werden Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Anforderungen a) bis f) gesamthaft entsprechen: a) Wahrgenommene Funktion: BIM-Gesamtkoordination b) Gewerkeübergreifender, softwareneutraler Datenaustausch im Projekt über IFC c) BIM-Gesamtkoordination mindestens im Zuge der Lph 2 bis 5 nach HOAI d) Abschluss der Leistungsphase 5 im Zeitraum seit 01/2019 e) Baukosten der KG 300 und 400 nach DIN 276 über zusammen 50 Mio. Euro netto f) BIM-Gesamtkoordination von - neben der Objektplanung Gebäude - mindestens 2 weiteren externen Fachgewerken für mindestens 5 verschiedene Anwendungsfälle (AwF) analog der „Arbeitshilfe Anwendungsfallsteckbriefe“ des Masterplan BIM für Bundesbauten. Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Erklärung zur personellen Projektstruktur und Qualifikation: Für das Projekt müssen mindestens 2 Personen in den Funktionen „BIM-Gesamtkoordinator/in“ (BIM-GK) sowie „Stellvertretende/r BIM-Gesamtkoordinator/in“ (stellv. BIM-GK) zur Verfügung stehen, welche über die zur Erfüllung der vergabegegenständlichen Leistungen erforderlichen, praxisorientierten Kompetenzen und modell-, werkzeug- und prozessbezogenen sowie organisatorischen, koordinativen und kommunikativen Fertigkeiten verfügen sowie nachfolgende Anforderungen erfüllen: BIM-Gesamtkoordinator/in (BIM-GK): Mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Qualifikation mit fachlich-planerischem Schwerpunkt sowie mit mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im Bereich Hochbau sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BIM-Gesamtkoordinator/in bei Hochbauvorhaben unter Anwendung neutraler Datenaustauschformate (IFC). Eigenständige Bearbeitung von mindestens 2 Projekten als BIM-Gesamtkoordinator/in mit Leistungen mindestens in den Leistungsphasen (Lph) 2 bis 5 nach HOAI innerhalb der letzten 7 Jahre sowie die praktische Umsetzung von mindestens 8 der aufgelisteten Anwendungsfälle entsprechend der „Arbeitshilfe Anwendungsfallsteckbriefe“ des Masterplan BIM für Bundesbauten. Der Nachweis erfolgt mittels der Eigenerklärung. Die Berufserfahrung ist durch einen tabellarischen Lebenslauf (Mindestangaben: Arbeitgeber, Beschäftigungszeitraum, Rolle und Aufgaben) und der Hochschulabschluss ist durch Vorlage des entsprechenden Abschlusszeugnisses nachzuweisen. Stellvertretende/r BIM-Gesamtkoordinator/in (stellv. BIM-GK): Mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Qualifikation mit fachlich-planerischem Schwerpunkt sowie mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Hochbau sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BIM-Koordinator/in bei Hochbauvorhaben unter Anwendung neutraler Datenaustauschformate (IFC). Eigenständige Bearbeitung von mindestens 1 Projekt als BIM-Koordinator/in mit Leistungen mindestens in den Leistungsphasen (Lph) 2 bis 5 nach HOAI innerhalb der letzten 7 Jahre sowie die praktische Umsetzung von mindestens 5 der aufgelisteten Anwendungsfälle gemäß der „Arbeitshilfe Anwendungsfallsteckbriefe“ des Masterplan BIM für Bundesbauten. Der Nachweis erfolgt mittels der Eigenerklärung. Die Berufserfahrung ist durch einen tabellarischen Lebenslauf (Mindestangaben: Arbeitgeber, Beschäftigungszeitraum, Rolle und Aufgaben) und der Hochschulabschluss ist durch Vorlage eines entsprechenden Abschlusszeugnisses nachzuweisen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Gefordert wird, dass durchschnittlich mindestens 3 Beschäftigte als qualifizierte BIM-Gesamtkoordinatoren/innen in den letzten drei Kalenderjahren sowie aktuell (2026) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im vergabegegenständlichen Tätigkeitsbereich (BIM-Gesamtkoordination mit neutralen Datenschnittstellen (IFC)) beim Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung standen bzw. stehen. Die hier angegebenen Beschäftigten müssen über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor oder Master of Arts/of Science/of Engineering. Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung unter Nennung der in den Jahren 2023 bis 2026 vorhandenen Personale gemäß der Anforderungen. Bei Bietergemeinschaften werden die Durchschnittswerte addiert.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Sonstige Ausschlusskriterien Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen: Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die genannten Nachweise einzeln zu erbringen. 1.1 Abgabe Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland 1.2 Eigenerklärung zur Verwendung der Projektkommunikationsplattform
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen zu den Überprüfungsfristen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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