Neubau Gleichrichterunterwerk im Glückstein-Quartier (M016)
KI Die Ausschreibung umfasst die Herstellung und Lieferung von Komponenten für ein Gleichrichterunterwerk, aufgeteilt in 15 Lose.
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG · Eschweiler · Nordrhein-Westfalen
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Kostenlos beobachten →10,5-/6,2-kV Mittelspannungs-Eigenbedarfstransformatoren
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bestellung vollständige und allen Erfordernissen entsprechende, funktionstüchtige, montage- und wartungsfreundliche 10,5-/6,2-kV-MS-Eigenbedarfstransformatoren nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen, zu liefern und in Betrieb zu setzen. Die elektrische Leistung soll 25 MVA betragen.
Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Anpassung des Titels ohne inhaltliche Änderung
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht werden 10,5-/6,2-kV Mittelspannungs-Eigenbedarfstransformatoren mit einer elektrischen Leistung von 25 MVA.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
Erklärung über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Leistung hinsichtlich der elektrischen Nennleistung von 5-60 MVA, Aufstellungsort innerhalb Europas, Projektbegleitung über Planung, Lieferung, Montage bis zur Abnahme.
Die jeweilige Referenz hat den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber zu enthalten. Das beigefügte Formblatt „Referenzen“ ist auch im Übrigen auszufüllen.
Mindestbedingung: Mindestens 2 Referenzen von 5-60 MVA-Öltransformatoren.
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 48 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Ausschreibung umfasst die Herstellung und Lieferung von Komponenten für ein Gleichrichterunterwerk, aufgeteilt in 15 Lose.
KI Gesucht werden 10,5-/6,2-kV Mittelspannungs-Eigenbedarfstransformatoren (Öltransformatoren) mit einer elektrischen Leistung von 25 MVA.
KI Die Mannheimer Verkehr GmbH sucht technische Ausrüstungen für den Neubau eines Gleichrichterunterwerks in Edingen.
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