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Johannes-Kepler-Gymnasium Ersatzbau - Grundleitungen und Tiefbau (vorbereitende Maßnahmen)
Stadt Garbsen Fachbereich 3 Abteilung 30 Zentrale Vergabestelle · Garbsen · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 15.09.2026, 12:00 Uhr (noch 26 Tage)
Beschreibung
Die Stadt Garbsen plant im Zuge der G9-Erweiterung und dem damit zusammenhängenden, zusätzlichen 13. Jahrgang das bestehende Johannes-Kepler- Gymnasium in Garbsen um einen Anbau zu erweitern. In diesem Zuge werden nachstehende Leistungen ausgeschrieben: Grundleitungen und Tiefbau (Außenleitungen)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind Grundleitungen und Tiefbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Johannes-Kepler-Gymnasiums in Garbsen.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Bauleistungen.
- Der CPV-Code 45231300 deutet auf spezifische Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit Gebäuden hin.
- Bieter sollten Erfahrung mit ähnlichen Bauprojekten im öffentlichen Sektor nachweisen können.
Die Stadt Garbsen schreibt Tiefbauarbeiten für den Ersatzbau des Johannes-Kepler-Gymnasiums aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (§48b EStG) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Falls vorliegend, reichen Sie uns bitte einen aktuellen, gütigen Nachweis Ihrer Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamtes ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag UNZULÄSSIG soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach §135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. NACHFORDERUNGEN: Die Nachforderungen werden außerhalb der Vergabeplattform abgewickelt. Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl, werden Sie vom Fachbereich oder von dem vom Fachbereich beauftragten Ingenieurbüro kontaktiert. VOB-EU Diesem Verfahren liegen die zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen, aktuellen Versionen des GWB sowie der VOB-EU zugrunde und wird/ werden in allen Teilen (VOB-EU Teile A bis C) vereinbart! BEAUFTRAGUNG BIETERREIHENFOLGE Auf Grundlage von §132 Abs. 2 Nr. 4a GWB in Zusammenhang mit §8 Abs. 3 VOB/B behält sich der Auftraggeber vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt dabei unverändert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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