"Vergleichbare Projekte" aus dem Aufgabenbereich „Hochwasser- und Starkregenvorsorge“, insbesondere: (1) Hochwasser- und/oder Starkregen-Modellierung(2) Hochwasser-/Starkregenvorsorge-Konzepte/ -Maßnahmenplanung (vorzugsweise überörtlich); inkl. Maßnahmenbewertung/-priorisierung, Dokumentation(3) Gewässerentwicklung, Gewässerökologie, Naturschutzplanung(4) Wirkungsermittlung für Hochwasser- und Starkregen- Vorsorgemaßnahmen(5) Machbarkeits-, Konflikt- oder Raum- Widerstandsanalysen oder vergleichbare Umsetzungsplanungen für Infrastrukturmaßnahmen.
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Mindestanforderung: jeweils 1 vergleichbare Referenz je Projekttyp gemäß (1) bis (5)- Es werden maximal 6 Referenzen gewertet.- Es werden nur Referenzen mit einem Honorarvolumen (Honoraranteil des Bewerbers) > 40.000 € netto gewertet- Referenzzeitraum: 01.01.2021 - 31.03.2026 abgeschlossen oder begonnen und Leistungen zu mindestens 75% erbracht (mind. 75% der Bearbeitungszeit und mind. 75% der Projektergebnisse)Bewertung Anzahl der wertbaren Referenzen jeweils multipliziert mit - Faktor 1 für örtliche/lokale Projekte (eine Kommune) oder mit einem Projektgebiet kleiner 100 km² - Faktor 2 für überörtliche Projekte mit mindestens 3 Kommunen oder einem Projektgebiet 100 km² bis 500 km²- Faktor 3 für überörtliche Projekte mit mindestens 10 Kommunen oder Projektgebiet > 500 km².(als eine Kommune wird eine Gebietskörperschaft Stadt oder Gemeinde oder Verbandsgemeinde gewertet; Ortgemeinden oder Stadt- oder Ortsteile sind im Sinne dieser Bewertung ein Teil einer Gemeinde).
Eigenerklärungen für den Nachweis der Referenzen sind zunächst ausreichend (Anlage 2a Referenzen); die Vergabestelle behält sich vor, weitergehende Nachweise zur tatsächlichen Durchführung anzufordern.