Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind:Payroll-Erstellung, steuerliche Beratung international tätiger Arbeitnehmer, Betreuung sowie Beratungsleistungen im Kontext von Entsendungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Referenzen
Auflistung wesentlicher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) erbracht wurden (eine dreijährige Marktzugehörigkeit ist dabei nicht zwingend erforderlich).
Mindestanforderung(en):
Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben.
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aus
sagekräftig zu erläutern.
Damit die Referenzen als geeignet i. S. v. § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV eingestuft werden können, müssen sie mit dem künftigen Auftragsgegenstand vergleichbar sein.
Die Anforderungen an die vergleichbaren Referenzleistungen sind erfüllt, wenn mindestens 3 Referenzen vorliegen, die folgende Anforderungen in Bezug auf Art und Umfang
erfüllen:
Payroll-Erstellung, steuerliche Beratung international tätiger Arbeitnehmer, Betreuung
sowie Beratungsleistungen im Kontext von Entsendungen oder Ortskräften im Ausland.
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Es ist nicht erforderlich, die geforderten Kriterien bei einer Referenz zu erfüllen. Es genügt, dass diese in der Gesamtheit bei den angegebenen Referenzen nachgewiesen wer
den.