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Realisierungswettbewerb "Freiraum Theatervorplatz Rostock
Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH - Treuhänderischer Sanierungs- und Entwicklungsträger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 31.08.2026, 17:00 Uhr (noch 14 Tage)
Beschreibung
Im Rahmen der Entwicklung einer der letzten großen Brachen im Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock" wurden der Bereich Am Bussebart und die östlich angrenzenden öffentlichen Freiflächen zu einem Kernstück der städtebaulich-landschaftsplanerischen Umgestaltung der Nördlichen Altstadt. Anlass des Planungsbeginns sind die hochbaulichen Entwicklungen auf den Baufeldern "Volkstheater", einem möglichen Parkhaus an der Fischerstraße und einem Baukomplex auf dem ehemaligen Hafenmarkt. Die Planungsleistung für die Herstellung des Vorplatzes vor dem neuen Volkstheater einschließlich einer großen Freitreppe zum unten gelegenen Platz Am Bussebart wird mit diesem urbanen, landschaftsarchitektonischen Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Der Planungsraum des Wettbewerbs umfasst den ca. 4.000 m2 großen Bereich im direkten Anschluss an das neue Volkstheater im Bereich der Langen Straße. Ziel des Planungswettbewerbs ist es, einen Freiraum für diesen städtebaulich sensiblen Bereich zu entwickeln, welcher dem Hauptantrittsbereich des neuen Volkstheaters gerecht wird und eine funktionale und gestalterische Verbindung zwischen der Hauptmagistrale im Stadtzentrum, der Langen Straße und dem westlichen Umlauf am Kanonsberg (bis Zufahrt Volkstheater) herstellt. Über die große Freitreppe wird der Antritt zum Bussebart formuliert. Das Thema Freitreppe nimmt einen großen Stellenwert im Wettbewerb ein. Mit der Freitreppe kann neben dem gestalterisch anspruchsvollen Theaterneubau ein weiterer "Hingucker" entstehen, der zum Theater passen muss aber auch eine eigenständige besondere Präsens bekommt. Durch den Bau des neuen Volkstheaters wird der gebaute Straßenraum Lange Straße abgeschlossen und ein Schlussstein in der westlichen Altstadtkante gesetzt. Der neu zu gestaltenden Vorplatz soll das Volkstheater in das denkmalgeschützte Ensemble sowohl integrieren als auch den besonderen Charakter des Ortes als "Balkon" über dem Bussebart und dem sich anschließenden Stad
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb zur Gestaltung des Theatervorplatzes in Rostock, inklusive Freitreppe.
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§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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