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Einführung eines Patientenportals für das Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg in Neuruppin
Ruppiner Kliniken GmbH · Neuruppin · Brandenburg · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEinführung eines Patientenportals für das Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg in Neuruppin🏆 POLAVIS GmbH · Berlin
- POLAVIS GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Universiätsklinikum Ruppin-Brandenburg ("UKRB") ist Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg. Als universitärer Schwerpunktversorger verfügt es über 836 Planbetten in 20 Kliniken. In einer attraktiven Parklandschaft eingebunden liegen Pavillonbauten, die eine über 120jährige Tradition widerspiegeln. Mit über 2.400 Mitarbeiter*innen versorgt es auf höchstem Niveau interdisziplinär ca. 26.000 stationäre Patienten. Die Medizinische Qualifikation und die technische Ausstattung des UKRB entsprechen modernsten Standards. Das UKRB will durch zielgenaue Investitionen den Klinik-Standort nachhaltig sichern, weiterentwickeln und voranbringen. Dabei stehen Aspekte der Potentialerschließung von Synergien durch multifunktionale Nutzung, der bedarfsgerechten modernen Geräteausstattung trotz verkürzter Geräte-Generationszyklen, der klinikweiten IT-Einbindung aller Geräte nebst Schnittstellendefinition und zukünftigen Strukturen der Klinik im Fokus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Einführung eines Patientenportals. Die Leistungen sollen als Software as a Service ("SaaS") in einer Cloud erbracht werden.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projektkonzept 1920 %Qualität
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Wertungspreis gemäß Preisblankett 1437 %Preis
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Qualität des Systems gemäß Kriterienkatalog 1437 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer POLAVIS GmbH1 Veröffentlichung
- 09.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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