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1811-DE-TK-Kosten-Verrechnungs- und Prüfungslösung
BWI GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
T-Systems International GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: T-Systems International GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe einer Softwarelösung (SaaS) für Telekommunikationskosten-Verrechnung und Prüfung.
- Rahmenvertrag mit maximal 4 Jahren Laufzeit und einem geschätzten Volumen von 673.200,00 Euro.
- Leistungen umfassen Softwarepflege, Support, projektspezifische Anpassungen, Implementierung und Schulungen.
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung einer Softwarelösung für die Telekommunikationskosten-Verrechnung und Prüfung für die Bundeswehr im Software-as-a-Service-Modell inklusive der Softwarepflege- und Supportleistungen und dem Bezug von softwarenahen Vertragsleistungen (projektspezifische Anpassungen, Implementierungsunterstützung, Schulungsleistungen, Projektmanagement) auf Basis der Leistungsbeschreibung und dem Bezug im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Höhe von 673.200,00 Euro (Obergrenze: 1.009.800,00 Euro) an einen Vertragspartner zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Die Leistungen werden im Zielbetrieb für die Bundeswehr zur Missbrauchsprüfung der Telekommunikationsrechnungen und Drittnutzerverrechnung durch die Bundeswehr benötigt.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge wurde verschoben auf den 25.02.2026 12:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 139 Tage nach Fristende
Auftragnehmer T-Systems International GmbH1 Veröffentlichung
- 14.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 116 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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