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Redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.rauchfrei-info.de und der Social-Media Plattform 'Instagram
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
em-faktor - Die Social Profit Agentur GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung sowie Aktualisierung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.rauchfrei-info.de, inklusive des dazugehörenden Online-Ausstiegsprogramms, des Forums und des Chats sowie die damit verbundenen administrativen Aufgaben sowie die kontinuierliche Betreuung und Weiteren-wicklung der Social Media-Plattform ‚Instagram‘. Die Internetseite sowie das Ausstiegspro-gramm wurden in 2024 überarbeitet. Das online -Ausstiegsprogramme wird weiter überarbeitet. Neben der Webseite besteht auch ein Instagram Kanal Insta-gram/rauchfrei_info dessen Betreuung (Redaktion, Text, Grafik, Community Management) ebenfalls zum Aufgabengebiet gehört. Die technische Betreuung des Internetauftritts ist nicht Bestandteil dieses Vertrages, sondern wird von einem Dritten (im Folgenden als „Technikagentur“ bezeichnet) ausgeführt. Die redaktionelle Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und der Technikagentur. Zum Vertragsgegenstand gehören zudem insbesondere die Erstellung neuer Texte und die Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Internetauftritts mit Schwerpunkt auf der Ansprache von Erwachsenen und das Korrektorat aller online gehenden Texte. Die Beantwortung von Bürgeranfragen, die Forumsbetreuung sowie die Chatbetreuung sowie dessen Vor- und Nachbereitung sind ebenfalls Bestandteil der Leistung. Mit der voraussichtlichen Errichtung des Bundesinstitutes für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) zum 01.01.2025 ist eine Webseiten Konsolidierung geplant. Für diese Zusammenlegung der Seiten ist ein Konzept für eine Überführung in die neue Seitenstruktur zu erstellen sowie notwendige Zuarbeiten zu erledigen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Fachauswertung 50 %Qualität
600 Leistungspunkte
-
Preis 50 %
Preis gem. Angebotsformblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendungder Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.5) Tag der Absendung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 104 Tage nach Fristende
Auftragnehmer em-faktor - Die Social Profit Agentur GmbH1 Veröffentlichung
- 10.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 92 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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