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TGA-Planungsleistungen für den Neubau der Sportschule des Nationalen Hockey-Trainingszentrums
EWMG - Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH · Mönchengladbach · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 07.09.2026, 12:00 Uhr (noch 15 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über TGA-Planungsleistungen für den Neubau der Sportschule des Nationalen Hockey-Trainingszentrums. Die vorhandenen TGA-Planungsleistungen befinden sich in einem fortgeschrittenen Stand der Leistungsphase 5 nach § 53 Abs. 2, § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind TGA-Planungsleistungen für den Neubau einer Sportschule.
- Die Planung ist bereits fortgeschritten (Leistungsphase 5 HOAI).
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Der Erfüllungsort ist Mönchengladbach.
Gesucht werden TGA-Planungsleistungen für den Neubau einer Sportschule.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Der Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 44 Abs. 1 VgV einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister vorzulegen. Der Auszug ist aktuell, wenn er nicht älter ist als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV den Abschluss einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Im Fall der Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Mitglied über die Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgen-den Mindestanforderungen verfügen. Es ist die Versicherungsbestätigung eines Versicherungsgebers oder Versicherungsmaklers in Kopie vorzulegen. Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufweisen und entweder jährlich zweifach zur Verfügung stehen oder eine Jahreshöchstleistung von EUR 4.000.000,00 aufweisen (Mindestanforderung). Der Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (Mindestanforderung). Alternativ kann eine verbindliche Verpflichtungserklärung eingereicht werden, mit der sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber im Fall der Zuschlagserteilung einer Berufshaftpflichtversicherung in dem vorgenannten Umfang verpflichtet (Mindestanforderung).
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Gesamtjahresumsatz
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV ihren Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Der Gesamtumsatz muss mindestens EUR 1.000.000,00 pro Geschäftsjahr betragen (Mindestanforderung). Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zwei Referenzen anzugeben (Mindestanforderung). Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang sowie Komplexität des Vorhabens vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit der Referenzen ist gegeben, wenn folgenden Mindestanforderungen (1-3) je Referenz erfüllt sind: (1) TGA-Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3 ff. nach § 53 Abs. 2, § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI für ein Wohn-, Beherbergungs-, Büro- oder Schulgebäude, (2) Anrechenbare Kosten in den Kostengruppen 410-460 von mindestens EUR 1.500.000,00 (netto) und (3) Nicht älter als sechs Jahre, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum der letzten sechs Jahren, gerechnet ab dem Ende der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, erbracht worden sein.
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Technische Fachkräfte (Qualitätskontrolle)
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV für die Bereiche Elektrotechnik sowie Heizung, Lüftung und Sanitär jeweils einen Projektleiter zu benennen, die für die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Verfügung stehen (Mindestanforderung). Der Projektleiter für den Bereich Elektrotechnik muss folgende Mindestanforderungen (1-3) an die Qualifikation erfüllen: (1) Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums im Bereich Bauingenieurwesen, Elektro-, Versorgungs- oder Gebäudetechnik oder vergleichbar, (2) vier persönliche Referenzen über TGA-Planungsleistungen im Bereich der Elektrotechnik und (3) einschlägige Berufserfahrung von mindestens acht Jahren. Der Projektleiter für den Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär muss folgende Mindestanforderungen (1-3) an die Qualifikation erfüllen: (1) Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums im Bereich Bauingenieurwesen, Versorgungs- oder Gebäudetechnik oder vergleichbar, (2) vier persönliche Referenzen über TGA-Planungsleistungen im Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär und (3) einschlägige Berufserfahrung von mindestens acht Jahren.
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Durchschnittliche Personalstärke
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV die durchschnittliche Anzahl der jährlichen Beschäftigten an-zugeben. Dabei muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft durchschnittlich über mindestens 12 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) pro Jahr verfügen (Mindestanforderung).
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Nachunternehmer-Anteil
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV anzugeben, welche Teile des Auftrags an (eignungsleihende) Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 15 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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