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Kauf IGEL-Lizenzen und Support für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) · Dresden · Sachsen · Landesbehörde
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Beschreibung
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) die Ausschreibung zum Kauf/Überlassung von IGEL-Lizenzen einschließlich Support für die mit Thin Clients ausgestatteten Arbeitsplätze durch. Der Staats-betrieb SIB nutzt das Linux-basierte Betriebssystem IGEL OS, das für Thin Client-Anwendungen optimiert wurde. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt • 1.700 Stück IGEL-Standard Priority Lizenzen für drei Jahre (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2029) sowie • einen IGEL-Technical Relationship Manager-Support (TRM-Support) für ein Jahr (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2027) für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung zum Kauf von 1.700 IGEL-Standard Priority Lizenzen für drei Jahre und einem IGEL-Technical Relationship Manager-Support für ein Jahr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Reine Preiswertung gemäß Kapitel F 4.2.2 UfAB 2018.04 wie folgt: Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird nebender Erfüllung der Mindestanforderungen/Ausschlusskriterienausschließlich der Preis berücksichtigt. Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis brutto.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist Zur Nachweisführung ist die Anlage 5 Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt A) zu verwenden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 4. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haft-pflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mindestens 1.000.000 EUR Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 5. Nachweis des Bieters als registrierter Elite-Partner, d.h. eine Qualifikation IGEL Certified Architect (ICA) und IGEL Certified Engineer (ICE) muss (in Kopie) vorgelegt werden. Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in Anlage 7 Erklärung techni-sche und berufliche Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) aus-zufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte. Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.
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Gesamtjahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) Gefordert sind entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV die Umsatzangaben für die letzten drei (abgeschlossenen) Geschäfts-jahre. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Soweit für ein Unternehmen gilt Geschäftsjahr = Kalenderjahr sind zum Stichtag (Angebotsfrist) die Jahre 2023, 2024 und 2025 die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Auch wenn der Jahresabschluss 2025 noch nicht testiert ist, gilt das Jahr als abgeschlossen. Soweit entsprechende Angaben für das Kalenderjahr 2025 zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht verfügbar sind, genügt die Angabe der Umsatzzahlen für die Kalenderjahre 2023 und 2024. Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch dieNichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einerFrist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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