Präqualifikation / Eignungsnachweise
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschläg und Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt.
In der Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens werden die maximal fünf ausgewählten Bieter gebeten, neben der Abgabe eines Honorarangebots, einen Lösungsvorschlag entsprechend der anliegenden Aufgabenbeschreibung zu erstellen.
Der Bieter muss innerhalb von weiteren 5 Kalendertagen zu- oder absagen.
Die Nichtbeantwortung der Einladung innerhalb der vorgenannten Frist von 5 Kalendertagen wird als Verzicht auf die Teilnahme am Kolloquium gewertet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor, Unterlagen nachzufordern.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Ergänzungen außerhalb der Eintragungsfelder, sowie Lücken und Streichungen in den auszufüllenden Unterlagen, führen ebenfalls zum Ausschluss am Verfahren.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Bieter, die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen, müssen einen Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung bereitstellen, welche nachweislich über Sprachkenntnisse des Levels C1, entsprechend des gemeinsamen Europäischen Rahmens für Sprachen (GER), verfügen und einen offiziellen Nachweis dem Lebenslauf in Anlage 21 und Anlage 22 beilegen.