In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Konzeption, Durchführung und Auswertung von sozialwissenschaftlichen, empirischen Untersuchungen im Kontext subjektiver Sicherheit,
2. Durchführung experimenteller Studien,
3. kombinierte Auswertung objektiver und subjektiver Daten,
4. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
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Die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger
Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch Mitarbeit eines der Mitbietenden in vergleichbaren Projekten oder an Veröffentlichungen (je min. eine aussagekräftige, möglichst aktuelle, relevante und verfügbare Quelle) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
- Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
- Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
- Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
- Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.