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Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Neue Mitte Ihrlerstein - Gasthaus Dorfmitte
Gemeinde Ihrlerstein · Ihrlerstein · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Gemeinde Ihrlerstein plant die Sanierung und den Ausbau eines bestehenden denkmalgeschützten Gasthauses in der Ortsmitte zu einem Gasthaus mit Saal, Biergarten und Dorfplatz im Rahmen der Städtebauförderung. Der neue Bürgersaal soll als Anbau neu errichtet werden. Er soll als Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft ebenso dienen, wie auch als zentraler Ort für Veranstaltungen und damit den Ortskern stärker beleben. Das denkmalgeschützte Gebäude soll einen Gast- und Nebenraum und Gästewohnungen beherbergen. Auf dem Grundstück sind Flächen für einen Biergarten mit Ausschank, einen Dorfplatz als Multifunktionsfläche einschließlich Parkplätze zu verorten.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 20.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Basierend auf 852 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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