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Rahmnvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung Gastronomie
Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart · Baden-Württemberg
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenANÜ TageseinsätzeRahmen 1.500.000 €🏆 Euritim Bildung + Wissen GmbH & Co KG · Stuttgart
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Los 2 VergebenANÜ langfristige EinsätzeRahmen 500.000 €🏆 GVO Personal GmbH · Osnabrück
- Euritim Bildung + Wissen GmbH & Co KG · Stuttgart
- GVO Personal GmbH · Osnabrück
- Orizon GmbH · Augsburg
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 3 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Euritim Bildung + Wissen GmbH & Co KG u. a.. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG beabsichtigt den Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Personal im gastronomischen Bereich für zwei Jahre ab den 01.09.2026. Die Vergabe ist in zwei Lose aufgeteilt. Das Los 1 beinhaltet die Arbeitnehmerüberlassung von Tageseinsätzen, das Los 2 beinhaltet die langfristige Überlassung. Vor Leistungsabruf wird jeweils ein Mini-Wettbewerb durchgeführt, in welchem die damit zusammenhängenden Anforderungen (insb. Menge, Leistungszeitraum) konkretisiert werden. Der Auftraggeber nimmt das Angebot desjenigen Anbieters ab, der entweder den vollständigen Bedarf decken kann oder wenn alle Anbieter nur Teilbedarfe abdecken können, das Angebot des/der schnellsten Anbieter. Die Ausschreibung beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption der jeweiligen Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (83 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
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Preis 50 %
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Preis 70 %
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Qualität 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 169 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Euritim Bildung + Wissen GmbH & Co KG · GVO Personal GmbH · Orizon GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 1.500.000 €1 Veröffentlichung
- 26.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 93 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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