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Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) in den Jahren 2025 bis 2027, optional bis 2028
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) in den Jahren 2025 bis 2027, optional bis 2028Rahmen 3.750.000 €🏆 Mohr Events GmbH · Düsseldorf
- Mohr Events GmbH · Düsseldorf
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber hierbei in seiner Öffentlichkeitsarbeit in den Jahren 2025 bis 2027, optional bis 2028. Umfassende fachinhaltliche Konzeptionsleistungen für Veranstaltungen sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Kreislaufwirtschaft
- Gleichstellung der Geschlechter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der Veranstaltungskonzepte 60 %Qualität
Auf Grundlage der Angaben aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, sind dem Angebot zwei nachvollziehbare Kurzkonzepte für zwei Beispielveranstaltungen beizufügen, die unter Ziffer 4.1 und 4.2 der Leistungsbeschreibung näher beschrieben werden. In dem jeweiligen Kurzkonzept sind die planerische und konzeptionelle Umsetzung der jeweiligen Beispielveranstaltung zu beschreiben. Zusätzlich hat die Bieterin/der Bieter das jeweilige Formular K (Kalkulation Kurzkonzept K1 bzw. K2) auszufüllen (Mindestanforderung). Die Kalkulation muss sämtliche im Formular aufgeführten Einzelpositionen beinhalten und abdecken. Die Ergänzung weiterer Positionen ist nicht erwünscht. Der Umfang jedes Kurzkonzepts ist auf 5 DIN A4-Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,15 Zeilen, begrenzt. Abbildungen, Schaubilder, schematische Darstellungen etc. zur Erläuterung können als Anlage zum Kurzkonzept eingebracht werden; diese werden nicht auf den Umfang von 5 Seiten angerechnet. Über den vorstehenden Umfang hinausgehende Darstellungen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Kostenkalkulation des Formulars K (Kalkulation Kurzkonzept) wird nicht auf die vorstehende Seitenzahlvorgabe angerechnet. Das Zuschlagskriterium "Qualität der Veranstaltungskonzepte" wird insgesamt mit 60% gewichtet. Hierbei werden die beiden Veranstaltungskonzepte K1 und K2 separat bewertet und gehen mit jeweils 30% in die Gesamtbewertung ein. Unter Ziffer V. 4.1 bzw. 4.2 der Leistunmgsbeschreibung ist dargelegt, was Gegenstand und Inhalt der von den Bieterinnen und Bietern zu erstellenden Kurzkonzepte 1 und 2 ist und welche Erwartungen der Auftraggeber insoweit hat. Unter Berücksichtigung der dort formulierten Anforderungen bewertet der Auftraggeber die Kurzkonzepte jeweils unter Ausübung des ihm zustehenden subjektiven Beurteilungsspielraums im Hinblick auf die Frage, ob und inwieweit die Ausführungen der Bieterin/des Bieters eine möglichst anforderungsgerechte Ausführung der Leistungen in möglichst hoher Qualität erwarten lassen. Vom Auftraggeber werden im Rahmen einer Gesamtschau alle im jeweiligen Kurzkonzept zu berücksichtigenden und von der Bieterin/vom Bieter dargestellten Aspekte bewertet. Bewertet werden bei Kurzkonzept 1 dabei insbesondere die Ausführungen der Bieterin/des Bieters im Hinblick auf die folgenden Aspekte: - Vollständigkeit: Bewertet wird, inwieweit die im Kurzkonzept dargestellten einzelnen Leistungen die für die Beispielsveranstaltung typischer Weise erforderlichen Leistungen vollumfänglich umfassen und alle wesentlichen Aspekte bzw. Meilensteine der Veranstaltungsplanung, Durchführung (inkl. möglicher Fremdleistungen) und Nachbereitung konkret benannt und dargestellt sind. - Schlüssigkeit: Bewertet wird, inwieweit die Darstellungen zur Vorbereitung und zum Ablauf der Veranstaltung strukturiert sind und die Abfolge schlüssig ist. Dabei wird auch der Aspekt der Kalkulation der Kosten und deren einzelner Positionen, wie von der Bieterin/vom Bieter in Formular K 1 angeboten, dahingehend bewertet, inwieweit die Kalkulation und die Einzelposten zu den konzeptionellen Ausführungen im Kurzkonzept passen und in sich plausibel und nachvollziehbar sind. - Zielerreichung: Bewertet wird, inwieweit die im Kurzkonzept dargestellten Leistungen und konzeptionellen Ideen zum Fachthema, zu den Zielen und zur Zielgruppe der Beispielsveranstaltung passen und diese fördern. Hierbei wird insbesondere Wert darauf gelegt, dass mittels innovativer und interaktiver Formate und ggf. auch technischer/digitaler Unterstützung eine optimale Ansprache, Wissensvermittlung und Vernetzung der Teilnehmer sowie ein zielgruppengerechtes Diskussionsklima erreicht wird. Bewertet werden bei Kurzkonzept 2 dabei insbesondere die Ausführungen der Bieterin/des Bieters im Hinblick auf die folgenden Aspekte: - Vollständigkeit: Bewertet wird, inwieweit die im Kurzkonzept dargestellten einzelnen Leistungen die für die Beispielsveranstaltung typischer Weise erforderlichen Leistungen vollumfänglich umfassen und alle wesentlichen Aspekte bzw. Meilensteine der Veranstaltungsplanung, Durchführung (inkl. möglicher Fremdleistungen) und Nachbereitung konkret benannt und dargestellt sind. - Schlüssigkeit: Bewertet wird, inwieweit die Darstellungen zur Vorbereitung und zum Ablauf der Veranstaltung strukturiert sind und die Abfolge schlüssig ist. Dabei wird auch der Aspekt der Kalkulation der Kosten und deren einzelner Positionen, wie von der Bieterin/vom Bieter in Formular K2 angeboten, dahingehend bewertet, inwieweit die Kalkulation und die Einzelposten zu den konzeptionellen Ausführungen im Kurzkonzept passen, in sich plausibel und nachvollziehbar. - Zielerreichung: Bewertet wird, inwieweit die im Kurzkonzept dargestellten Leistungen und konzeptionellen Ideen zum Fachthema, zu den Zielen und zur Zielgruppe der Beispielsveranstaltung passen und diese fördern. Hierbei wird insbesondere Wert auf eine dialogische Vermittlung des Themas, eine zeitgemäße und allgemeinverständlich Präsentation sowie auf ansprechende Mitmach-Elemente für Besucherinnen und Besucher aller Altersstufen abstellt.
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Angebotspreis 40 %Preis
Die Wertung des Preises erfolgt auf der Grundlage des "Gesamtwertungspreises Stundensätze" entsprechend den nachfolgend dargestellten Grundsätzen: Die Bieterin/Der Bieter hat den jeweiligen (netto) Stundensatz für jede der drei vorgegebenen Qualifikationsstufen (QS1, QS1, QS3) in das Formblatt P einzutragen. Die jeweils von der Bieterin/vom Bieter angebotenen Stundensätze für die QS 1 bis 3 sind zu addieren und in der Tabelle des Formblatts P als Gesamtsumme Stundensätze entsprechend einzutragen. Maßgeblich für die Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist der so auf Grundlage der Angaben der Bieterin/des Bieters ermittelte "Gesamtwertungspreis Stundensätze".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 75 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Mohr Events GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 3.750.000 €1 Veröffentlichung
- 26.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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