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Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB) im Rahmen der Intervention DEB-EL-0802-01 des nationalen GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau · Mainz · Rheinland-Pfalz · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB) im Rahmen der Intervention DEB-EL-0802-01 des nationalen GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz🏆 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz · Bad Kreuznach
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz · Bad Kreuznach
Beschreibung
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Umsetzung einer Wissenstransfer- und Informationsmaßnahme (namentlich als Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB) bezeichnet), die flächendeckend in Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauernhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen ermöglicht.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien
Die Beschreibung des Zuschlagskritieriums "Qualität des Konzepts" wurde korrigiert. Die Vergabeunterlage "Anlage 1 - Zuschlagskriterien" wurde hinsichtlich der Punktevergabe korrigiert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Wertungspreis ist der Angebotspreis einschließlich Option. Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Anlage 1 Zuschlagskriterien).
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Qualität des Konzepts 50 %Qualität
Die Qualität des Konzepts wird nach folgenden Unterkriterien bewertet: Schlüssigkeit des Konzepts und Schlüssigkeit der Kostenaufstellung (Budgetplanung). Insgesamt muss die Bewertung der Qualität des Konzepts mindestens 30 Punkte aus den zwei Unterkriterien erreichen. Wird diese Punktzahl nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Anlage 1 Zuschlagskriterien).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 21 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Landwirtschaftskammer Rheinland-PfalzZuschlagswert 499.670 €1 Veröffentlichung
- 28.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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