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Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Heidelberg · Heidelberg · Baden-Württemberg
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Beschreibung
69120 Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 368, 6368 Universitätsbibliothek, Zweigstelle, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, 69120 Heidelberg, Im Neuenheimer Feld, Heidelberg, Universität, Theoretikum: Interimsunterbringung der Nutzergruppen Print und Medien sowie IPP im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss Im Neuenheimer Feld 368, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI Inmitten des Universitätscampus Im Neuenheimer Feld befindet sich der Forschungsgroßkomplex THEORETIKUM der Universität Heidelberg, erstellt vor ca. 45 Jahren. Das THEORETIKUM beherbergt Einrichtungen der Lehre und Forschung der Fakultät der Medizin, vieler Naturwissenschaften sowie des wissenschaftlichen Rechnens und der Informatik, daneben auch bibliothekarische und Service-Einrichtungen zum Betrieb dieses Komplexes. Teilbereiche dienen außerdem der Unterbringung klinischer Einrichtungen des Universitätsklinikums. Das THEORETIKUM besteht aus 21 Gebäuden, die alle sowohl oberirdisch über Brücken als auch über eine Verkehrs- bzw. Versorgungsebene im Untergeschoss miteinander verbunden sind. Damit einhergehend erfolgt eine gemeinsame Nutzung der technischen Infrastruktur (Technikzentralen). Hintergrund dieser Maßnahme ist die geplante Sanierung des Gebäudes Im Neuenheimer Feld 326, welche eine temporäre Auslagerung der Nutzungen für einen Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren erforderlich macht. Der Planungsumfang erstreckt sich auf die Anlagengruppen der Kostengruppen 410, 420, 430 und 470, wobei insbesondere die technischen Anforderungen der Gaslager, Sanitätsbereiche und produktionsspezifischen Flächen für Print und Medien zu berücksichtigen sind. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Um - bzw. Ausbau der ehemaligen Bibliotheksflächen für die temporäre Nutzung der Nutzergruppen Print und Medien im Erdgeschoss und sowie IPP im 1. Obergeschoss. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen für die Anpassung der z.T. bestehenden technischen Anlagen zu erbringen. Die geschätz
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Erbringung von Ingenieurleistungen nach HOAI Teil 4 Abschnitt 2 für den Um- und Ausbau von Bibliotheksflächen im Theoretikum der Universität Heidelberg zur temporären Unterbringung von Print-, Medien- und IPP-Nutzungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit 50 %Qualität
Berufserfahrung; Fachliche Qualifikation; Soziale Interaktion im Team; Auslastung und Verfügbarkeit
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Projektabwicklung 30 %Qualität
Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand der Präsentation von maximal zwei Referenzobjekten; Methoden der Terminkontrolle/Kostenkontrolle; Methoden der Qualitätssicherung; Präsenz vor Ort
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Honorar 20 %Kosten
z.B. Zuschläge, Besondere Leistungen und Nebenkosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Hinweis: Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen. Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen. Präsentation von 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekt(en), dessen/deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die erforderlichen Angaben sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen. Die Präsentation der Referenzobjekte soll auf jeweils max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen. Hinweis: Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben gemeinschaftlich die geforderten Referenzen vorzulegen. Der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften können dabei Referenzen aller Mitglieder der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaft zugerechnet werden. Ist vorgesehen, einzelne Leistungen an eine Unterauftragnehmerin oder einen Unterauftragnehmer zu vergeben und soll deren oder dessen Eignung bei der Bewertung der Referenzen berücksichtigt werden, sind diese Leistungen schlüssig darzustellen und die nachfolgenden Ausführungen zur Eignungsleihe zu beachten. Im Fall einer Eignungsleihe, sind die Referenzen jeweils für das Büro vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft. Zudem ist eine Erklärung dieses Büros vorzulegen, dass dem Bewerber die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die notwendigen Erklärungen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Muster zu verwenden.
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Eignungsanforderung
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters. Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Hinweis: Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
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Nachunternehmer-Anteil
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Offizielle Ausschreibung mit Bieterfrist.
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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