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Erneuerung und Erweiterung Wasserwerk Halle-Beesen | Vorbereitende Maßnahmen | Los 2 von 3: Abbruch- und Rohbauarbeiten Umkehrosmoseanlage
WWB Wasserwerk Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt
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Beschreibung
- Los 2: Abbruch- und Rohbauarbeiten Umkehrosmosegebäude (vorgezogene Maßnahme Bauphase 1) Los 2 umfasst den Umbau des ehemaligen Werkstattgebäudes zum Umkehrosmosegebäude. Die Leistungen umfassen Abbruch- und Demontagemaßnahmen im Bestand sowie die Herstellung der Rohbaukonstruktion im neuen Umkehrosmosegebäude und schaffen damit die bauliche Grundlage für die Errichtung der neuen Trafostation.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Abbruch- und Rohbauarbeiten im Rahmen der Erneuerung und Erweiterung des Wasserwerks Halle-Beesen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 3a EU VOB/A ausgeschrieben. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Mit dem Angebot sind die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Die Angebote werden zunächst in formaler Hinsicht geprüft. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, unvollständig sind oder die formellen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zur Wertung zugelassen. Für den Fall fehlender, unvollständiger oder sonst fehlerhafter Angebote bzw. Angebotsbestandteile behält sich die Vergabestelle vor, die betroffenen Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen oder Angaben zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen kann. Die Auftraggeberin wird dabei die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen. Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt werden könnte. Die Bieter haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass die Angebote alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten. Hinweis: Es finden im Rahmen des offenen Verfahrens keine Verhandlungen über die Angebote statt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %
Grundlage der Preisbewertung ist die Angebotssumme (netto) des vollständig bepreisten Leistungsverzeichnisses. Die Preise sind netto in Euro anzugeben. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel: Punkte = ((niedrigster Angebotspreis)/(Angebotspreis des Bieters)) x 100
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Konzept zur Leistungserbringung 20 %Qualität
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Konzept zur Leistungserbringung vorzulegen (Formblatt 2.3). Das mit dem Angebot eingereichte Konzept zur Leistungserbringung wird im Zuschlagsfall Bestandteil des Vertrages. Die darin enthaltenen Angaben zur Baustellenorganisation, zum Bauablauf, zur Projektorganisation und zur Leistungserbringung im Übrigen sind für den Auftragnehmer verbindlich und begründen eigenständige vertragliche Leistungspflichten. Weicht die tatsächliche Leistungserbringung von den im Konzept gemachten Angaben ab, berechtigt dies die Auftraggeberin zur Geltendmachung der ihr nach Vertrag und Gesetz zustehenden Rechte. Änderungen gegenüber dem eingereichten Konzept bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Das Konzept ist in zwei Teile zu gliedern: Teil A (projektweite Unterkriterien P-UK 1 bis P-UK 3) adressiert Anforderungen, die aus den gemeinsamen Rahmenbedingungen der vorbereitenden Maßnahmen insgesamt resultieren und alle drei Lose gleichermaßen betreffen. Teil A wird einmalig eingereicht und für alle Lose, auf die der Bieter ein Angebot abgibt, gleichermaßen der Wertung zugrunde gelegt. Umfang: maximal 9 DIN-A4-Seiten. Teil B (losbezogene Unterkriterien L-UK 1 und L-UK 2) adressiert den losgebundenen Bauablauf sowie die spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Leistungsgegenstands. Teil B ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, als gesondertes, dem jeweiligen Los eindeutig zuzuordnendes Kapitel auszuarbeiten. Umfang: maximal 6 DIN-A4-Seiten je Los. Ablaufpläne (Balkenplan), Organigramme sowie Schnittstellenübersichten sind als Anlagen beizufügen. Diese Anlagen zählen nicht zum maximalen Seitenumfang. Anlagen sind eindeutig zu kennzeichnen und im Konzept klar zu referenzieren. Konzeptteile, die den vorgegebenen Seitenumfang überschreiten, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
- Handelsregisterauszug: Der Bieter legt seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bei, soweit eine Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Ausländische Bieter legen eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Herkunftslandes vor. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat mit dem Angebot durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer der Ausführungsfrist bestehen und folgende Mindestdeckungssummen aufweisen: Schadensart Mindestdeckungssumme je Schadensfall Personenschäden 5.000.000 Euro Sachschäden 5.000.000 Euro Umweltschäden (einschließlich Gewässer- und Bodenverunreinigung) 5.000.000 Euro Vermögensschäden 1.000.000 Euro Sämtliche Deckungssummen unterliegen einer mindestens zweifachen Jahresmaximierung. Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits eine entsprechende Versicherung, ist dem Angebot ein gültiger Versicherungsnachweis beizufügen. Besteht eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin und noch vor Zuschlagserteilung einen verbindlichen Nachweis über den Abschluss einer vertragsgemäßen Versicherung vorzulegen. Die Vorlage des Versicherungsnachweises ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Ein Zuschlag wird nicht erteilt, solange der geforderte Nachweis nicht vorliegt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB): Der Bieter erklärt, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe auf ihn zutrifft. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegt, ist dieser im Formblatt 2.4 vollständig und detailliert anzugeben. - Eigenerklärung zu MiLoG / SchwarzArbG / AEntG: Der Bieter erklärt, dass weder er noch eine für ihn gesetzlich oder satzungsgemäß vertretungsberechtigte Person in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (§ 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG). - Tariftreue und Entgeltgleichheit: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit zu bestätigen (Formblatt 2.4). - Russlandsanktionen: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der EU-Sanktionsregelungen gegenüber Russland gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen zu bestätigen (Formblatt 2.9).
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
- Umsatzerklärung: Der Bieter gibt seinen Gesamtjahresumsatz (netto) sowie seinen Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Der durchschnittliche Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Los 1 mindestens EUR 2.0 Mio. betragen. Als vergleichbar gelten Aufträge über Demontage- und Abbruchleistungen im Bestand technischer Betriebs- oder Infrastrukturanlagen (z.B. Wasseraufbereitungsanlagen, Kläranlagen, Industrieanlagen oder vergleichbare Anlagen der technischen Infrastruktur). Die Aufträge müssen wesentliche Anteile der folgenden Bereiche umfassen: - Rückbau von Anlagentechnik einschließlich Rohrleitungen und zugehöriger Anlagenkomponenten (z.B. Armaturen, Bögen, Flanschverbindungen), - Abbruch von Gebäuden oder Behälterbauwerken im Bestand (z.B. einschließlich erdüberdeckter oder erdverbauter Bauwerke) sowie - Demontage von elektro- oder leittechnischen Installationen (z.B. EMSR- oder Elektrotechnik). Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Belege (z.B. Jahresabschlüsse oder Umsatzbescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) anzufordern.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
- Fachbetrieb nach AwSV: Der Bieter erklärt, dass er oder ein namentlich zu benennender, eignungsleihender Nachunternehmer über eine zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV verfügt, soweit die auszuführenden Tätigkeiten der Fachbetriebspflicht nach § 45 AwSV unterliegen. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an ölhaltigen oder sonstige wassergefährdende Stoffe enthaltenden Anlagen sowie für deren Demontage, Transport und Entsorgung innerhalb der Trinkwasserschutzzone. Die Entsorgung hat über ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen zu erfolgen. Die Zertifizierungsurkunde nach § 62 Abs. 3 AwSV sowie ein etwaiger Entsorgungsnachweis sind auf Anforderung vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
- Referenzen: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von zwei vergleichbare Referenzen nach, die innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre erbracht wurden. Die Darstellungen der Referenzen müssen folgende Mindestangaben enthalten: - Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts (Art und Umfang der Leistung) - Auftraggeber (Name, Anschrift und Kontaktdaten zur Nachprüfbarkeit) - Auftragswert (netto) - Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss) - Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmereinsatz: konkret eigener Leistungsanteil Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts 2.5 einzureichen. Als vergleichbar gelten Referenzen, die Abbruch- und Rohbauarbeiten im Bestand von Betriebs- oder Infrastrukturanlagen zum Gegenstand haben (z.B. Wasseraufbereitungs-, Kläranlagen, Industrieanlagen oder vergleichbare technische Infrastruktur) und wesentliche Anteile aus mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen: - Abbruch oder Rückbau von Gebäuden, Behälterbauwerken oder baulichen Anlagen im Bestand einschließlich Erdarbeiten, - Herstellung von Beton- oder Stahlbetonkonstruktionen mit erhöhten Anforderungen (z.B. Wasserundurchlässigkeit, besondere Expositionsklassen oder Überwachungsklasse 2), - Demontage von Anlagentechnik, HLS-Installationen oder elektrotechnischen Einbauten im laufenden oder kürzlich stillgelegten Betrieb. Jede Referenz muss einen Netto-Auftragswert von mindestens EUR 500.000 aufweisen. Die Auftraggeberin behält sich vor, beim jeweiligen Auftraggeber der Referenz Rückfragen zur Leistungserbringung zu stellen; die Bieter haben sicherzustellen, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell und für Rückfragen erreichbar sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Interessierte Unternehmen und Bieter, die der Auffassung sind, in ihren Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt zu sein, können sich an die zuständige Vergabekammer wenden: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Telefon: 0345 514-0 Telefax: 0345 514-1115 E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und an die Vergabestelle zu richten. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB sowie auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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5 Veröffentlichungen
- Frist 29.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 10.04.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 10.04.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 24.04.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 27.04.2026 Auch in TED EU publiziert
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.532 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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