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Audiovisuelle Medientechnik
KfW Bankengruppe · Frankfurt am Main · Hessen
Neue Ausschreibungen wie diese — jede Woche per Email
Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um einen Ideen- und Realisierungswettbewerb für die weitere Bearbeitung eines Mobilitätshubs, Verkehrsanlagen und Freianlagen in Lindau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 4.510.000 €9 Veröffentlichungen
- 12.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 07.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 05.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 27.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 02.04.2026 Weitere Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, abermals Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisieren bzw. zu berichtigen. Aufgrund der bis dato vorgenommenen mehrfachen Korrekturen am Leistungsverzeichnis haben wir uns entschieden, in den Bewerbungsbedingungen sowohl die Angebotsfrist als auch die Frist, innerhalb der Interessenten noch Rückfragen stellen können, angemessen zu verlängern. (A) Das Leistungsverzeichnis hat folgende punktuelle Korrekturen erfahren: (1) Nicht kenntlich gemachte Divergenzen zwischen der initial bekannt gemachten Fassung unseres Leistungsverzeichnisses und der korrigierten Fassung (V3): Wir haben festgestellt, dass wir im Zuge der ersten Korrektur des Leistungsverzeichnisses am 23.04.2026 die Berichtigungen fälschlich an einer Fassung des Leistungsverzeichnisses vorgenommen haben, die tatsächlich die unmittelbare Vorgängerversion zu der Version des Leistungsverzeichnisses ist, die wir zu Beginn unserer Ausschreibung bekanntgegeben hatten und damit nicht ganz aktuell war. So erklärt sich, dass die aktuelle Fassung (V3) des Leistungsverzeichnisses gegenüber der ursprünglich veröffentlichten Version (V1) Abweichungen besitzt, die wir unbeabsichtigt nicht gekennzeichnet haben. Wir haben nun das bei Veröffentlichung der Ausschreibung ursprünglich bekanntgemachte Leistungsverzeichnis (V1) komplett abgeglichen mit der aktuellen Fassung (V3) des Leistungsverzeichnisses, welches unsere bisherigen Korrekturen zeigt. Daraus haben wir jetzt eine konsolidierte Fassung (V4) unseres Leistungsverzeichnisses erstellt. Darin sind in roter Schriftfarbe gekennzeichnet: (a) Sämtliche Diskrepanzen, die zwischen der Fassung (V3) und der initial veröffentlichten Version (V1) unseres Leistungsverzeichnisses bestehen und die uns erst jetzt aufgefallen sind. (b) Alle Korrekturen, die wir anlässlich der Beantwortung der Bieterfragen 1 bis 66 vorgenommen haben. (2) pos. 01.01.0450 + 01.01.0470 + 01.01.0480: Anstatt „Reaktionszeit < 7ms“ muss es jeweils richtig heißen: „Reaktionszeit < 8ms“. (3) pos. 01.01.0460: (a) Anstatt „Reaktionszeit < 7ms“ muss es richtig heißen: „Reaktionszeit < 8ms“. (b) Anstatt „Genauigkeit +/-1 mm“ muss es richtig heißen: „Genauigkeit +/-1,5 mm“. (4) pos. 01.01.0450 bis 01.01.0490: Unsere ursprüngliche Anforderung: „PC-Slot: Einschubslot für zukünftige Erweiterung mit Slot-In-PC-System, 4K/60Hz“ entfällt ersatzlos. (5) pos. 01.01.370: Anstatt „Anschlüsse Eingang: HDMI 2.0 (HDCP)“ muss es richtig heißen: „Anschlüsse Eingang: HDMI 2.2 (HDCP)“. (6) pos. 01.01.430 (Display mit 110"): Hier ist uns ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Unsere ursprüngliche Anforderung „SDM-Slot: Einschubslot für zukünftige Erweiterung mit Slot-In-PC-System“ entfällt ersatzlos. (7) pos. 01.01.0620: Anstatt „Ausgänge: 16 x 1 GB-Kupferausgänge“ muss es richtig heißen: „Ausgänge: 4 x 10 GBASE-T-Kupferausgänge“. Die konsolidierte Fassung des Formblatts „Leistungsverzeichnis inklusive Preisblatt“ haben wir in unser Vergabeportal hochgeladen. Das konsolidierte Formblatt trägt in seiner Dokumentenbezeichnung den Zusatz (V4). Für die Erstellung ihres Angebots haben Bieter ausschließlich die konsolidierte Version (V4) zu verwenden. (B) Unsere Bewerbungsbedingungen haben wir in Ziff. 2.3 („Termine“) hinsichtlich der Fristen wie folgt angepasst: (1) Die Angebotsfrist verlängert sich um 8 Kalendertage von ursprünglich 11.05.2026 um 10:00 Uhr auf jetzt: 19.05.2026 um 10:00 Uhr. (2) Die Frist, innerhalb der Interessenten noch Rückfragen stellen können, verlängert sich von ursprünglich 28.04.2026 um 23.59 Uhr auf nunmehr 11.05.2026 um 12:00 Uhr. Eine korrigierte Fassung des Dokuments „Bewerbungsbedingungen“ haben wir in unser Vergabeportal hochgeladen. Das berichtigte Dokument trägt in seiner Bezeichnung den Zusatz (V2).
- 02.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 02.04.2026 Weitere Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, abermals Vorgaben im Leistungsverzeichnis sowie erstmals auch im Kriterienkatalog in unserem Bieterportal stellenweise zu präzisieren und zu berichtigen. (A) Das Leistungsverzeichnis hat folgende punktuelle Korrekturen erfahren: (1) Ziff. 1.1 (Benötigte Leistungen im Überblick): […] Die Leistung ist so zu erbringen, dass die Medientechnik der KfW möglichst homogen bleibt und maximale Harmonisierung erreicht wird. Gefordert ist nicht, dass der AN unbedingt Geräte desjenigen Herstellers liefert, den die KfW bereits bei sich im Einsatz hat. Verlangt wird stattdessen Folgendes: In den verschiedenen Gattungen medientechnischer Geräte (Präsentation, Beschallung, Signalmanagement, Crestron MMS) darf der AN innerhalb einer bestimmten Geräteart – namentlich: Displays, Projektoren, LED-Screens, Mikrofonsysteme, Mischpulte, Lautsprecher, Signalverarbeitung (Video), Signalverarbeitung (Audio), Kameratechnik, MMS-Komponenten – nicht Geräte verschiedener Hersteller liefern, sondern er muss dort - soweit möglich - einem Hersteller treu bleiben. Bei Displays etwa dürfen nicht 55 Zoll Geräte des Herstellers x und 65 Zoll Geräte des Herstellers y und 86 Zoll Geräte des Herstellers z geliefert werden. Bei Sondergrößen wie etwa 115“ jedoch kann ein zweiter Hersteller angeboten werden, der diese Größe im Portfolio hat. In der Geräteart Mikrofonsysteme haben wir uns bewusst für Produkte unterschiedlicher Hersteller entschieden, da wir diese in verschiedenen Bereichen einsetzen, woraus sehr heterogene Anforderungen an Ergonomie und Übertragungsqualität resultieren. (2) pos. 01.01.0210: Anstatt „Ratio bei WUXGA: 4.6-7.2:1“ muss es richtig heißen: „Ratio bei WUXGA: 4.6-7.12:1“. (3) pos. 01.01.0620: Anstatt „Gefordert wird ein Controllersystem zur Ansteuerung und Kalibrierung der vorgenannten LED-Videowandsysteme“ muss es richtig heißen: „Gefordert wird ein Controllersystem zur Ansteuerung und Kalibrierung von LED-Videowandsystemen“. (4) pos. 01.01.0650-670: Unsere Anforderung von 16-Bit Farbdarstellung war zu streng. 549 Milliarden Farben ist ausreichend. (5) pos. 01.02.0160 + 01.02.0170: Hier ist uns ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Gefordert ist ein Delay von bis zu 340 ms. (6) pos. 01.02.0260: Unsere Anforderung von 420 MHz war zu eng gefasst. Ein Frequenzbereich beginnend ab 471 MHz ist in Ordnung. (7) pos. 01.02.0260-0280 und pos. 01.02.0360-0370: Unsere Anforderung „Pilotton für Squelch-Funktion“ ist überholt. Wir verzichten daher darauf. (8) pos. 01.02.0470: Statt eines Einzelgerätes gestatten wir die Verwendung zweier separater miteinander verknüpfter Geräte, sofern sämtliche unserer Anforderungen auch dann erfüllt sind. (9) pos. 01.02.0640: Anstatt „Frequenzgang: 30 - 20.000 Hz“ muss es richtig heißen: „Frequenzgang: 50 - 20.000 Hz“. (10) pos. 01.03.0090: Das von uns geforderte Crestron Komponente „DM-NVX-DIR-80“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „Crestron DM-NVX-DIR2“ an. (11) pos. 01.03.0100: Das von uns geforderte Crestron Komponente „HD-PS621“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „Crestron HD-PS622“ an. (12) pos. 01.03.0120: Die von uns geforderte Crestron Komponente „DM-TXRX-100-STR“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „DGE-1000“ an. (13) pos. 01.03.0130: Die von uns geforderte Crestron Komponente „HD-MD-400-C-E“ ist End of Life. Bitte bieten Sie stattdessen ein mit der Crestron Komponente „HD-MD-400-C-E“ technisch vergleichbares Produkt eines anderen Herstellers an. (14) pos. 01.03.0140: Das ausgeschriebene Gerät ist End of Life. Falls das Gerät, welches Sie anbieten, über keinen HDMI Eingang verfügt, gestatten wir die Verwendung von Adaptern oder Signalkonverter. Wir korrigieren unsere Mindestanforderungen daher wie folgt: Eingänge: 4 x 6G-SDI entfällt. 4 x HDMI entfällt; stattdessen: Konvertierung von HDMI zu 12G-SDI mit geeigneten Adaptern oder geeignetem Signalkonverter. 2 x analog Audio, unsymmetrisch entfällt. Neue zusätzliche Anforderung: Eingänge: 10 x 12G-SDI. Bitte kalkulieren Sie den entsprechenden Konverter in den Gesamtpreis der Position ein. (15) pos. 01.04.0050: Anstatt „Crestron DM-DGE-200-E“ muss es richtig heißen: „Crestron DM-DGE-200-C“. (16) pos. 01.04.0070: Die von uns geforderte Crestron Komponente „MPC3-201“ ist abgekündigt. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „MPC4-201-B“ an. (17) pos. 01.04.0090: Die von uns geforderte Crestron Komponente „CG-EIB“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „DIN-KXI“ an. (18) pos. 01.05.0040: Ein Video-Frame-Grabber wird tatsächlich nicht gefordert. Wir haben das entfernt. (19) pos. 01.05.0050: Die Komponente ist tatsächlich nicht mehr in dieser Form verfügbar. Bieten Sie hier bitte eine Komponente an, die unsere technischen Mindestanforderungen vollständig erfüllt. Die Bauform darf dabei geschlossen sein. Ein SDM-Modul ist nicht verlangt. (20) pos. 01.08.0030: Das ausgeschriebene Gerät ist End of Life. Falls das Gerät, welches Sie anbieten, andere Abstrahlwinkel aufweist, als der von uns geforderte Abstrahlwinkel „107° (110° Linse)“, geht dies deshalb in Ordnung. Ebenso, falls dieses Gerät eine höhere Leistung bzw. höhere Lichtausbeute besitzt als durch uns verlangt. (21) pos. 01.07.0120: Dort muss es richtig heißen: „Passend für VESA-Halterungen (200x200mm bis 800x600mm)“. (22) pos. 01.08.0040: Die Belastungstabelle hatte einen Formatierungsfehler. Die korrekte Darstellung findet sich in unserer Antwort zu Bieterfrage Nr. 57. (23) pos. 01.08.0250 -0260 sowie 0280-0360: Bieten Sie hier bitte jeweils Produkte an, die den von uns geforderten Maßen am nächsten kommen. (B) In unserem Bieterportal haben wir in Ziff. 4.3.1 des Kriterienkataloge folgende vier Ausbildungsnachweise ergänzt, die dort gefehlt haben: DM-NVX Technology – Certified Designer; DM-NVX Technology – Certified Engineer; Crestron Fusion Software, Installation and Configuration; Crestron XiO Cloud Training.
- 02.04.2026 Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisieren und zu berichtigen. Entsprechend hat das Leistungsverzeichnis punktuelle Korrekturen erfahren. Namentlich: (1) Ziff. 3: Transportkosten (Flug, Bahn, LkW) für die Lieferung der vorgenannten Hardware werden nicht gesondert vergütet. Sie sind stattdessen in die Einzelpreise der jeweiligen Geräte und Komponenten (je Stück bzw. Quadratmeter Bildfläche) einzukalkulieren. (2) pos. 01.01.0020: (a) Ein Geräuschpegel im Normalmodus <= 42 dB ist zulässig. Wir korrigieren unsere bisherige Anforderung, wonach <= 36 dB Normalmodus verlangt war. Das wäre üblich für den Quiet- bzw. Eco-Modus und ist daher tatsächlich zu streng. (b) Ferner ist eine maximale Leistungsaufnahme von 1150 W und im Normalmodus eine Leistungsaufnahme von 995 W zulässig. Unsere Forderung nach 600 W im Normalmodus ist zu streng. Dies wäre üblich für den Quiet- bzw. Eco-Modus. (3) pos. 01.01.0120: Unsere bisherige Anforderung von 400 W im Normalmodus war zu streng. Marktgängig ist tatsächlich eine Leistungsaufnahme von 420 W im Normalbetrieb. Wir korrigieren diesen Fehler und akzeptieren eine maximale Leistungsaufnahme von 470 W sowie im Normalmodus eine Leistungsaufnahme von 415 W. (4) pos. 01.01.0140: Unsere bisherige Anforderung einer maximalen Leistungsaufnahme von 700 W ist für den in Rede stehenden Gerätetyp definitiv zu streng und nicht marktkonform. Wir korrigieren diesen Fehler und legen die Leistungsaufnahme wie Folgt fest: 880 W maximal sowie 790 W im Normalmodus. (5) pos. 01.09.0010: Wir formulieren unsere Vorgaben zu Position 01.09.0010 neu wie Folgt: Das Bühnenelement muss eine Abmessung haben von 200 x 100 x 9 cm. Das Bühnenelement muss dabei inklusive montierter Füße eine Gesamthöhe von 40 cm besitzen. (6) In Position 01.01.0650 muss es heißen: 3840 x 2160 (UHD), anstatt 3840 x 2160 (FullHD).
- 02.04.2026 Letzte Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, abermals Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisieren bzw. zu berichtigen. Das Leistungsverzeichnis hat folgende punktuelle Korrekturen erfahren: (1) pos. 01.03.0140: (a) Unsere bisherige Anforderung „integrierter Web-Server erlaubt vollen Zugriff auf alle Einstellungen und Funktionen über das Netzwerk“ entfällt ersatzlos. (b) Unsere bisherige Anforderung nach einem Stecker Typ: „XLR“ entfällt. Das Signal kann mit Adapterkabeln auf XLR oder mit 1/4-Zoll-Buchsen eingespeist werden. An der Forderung nach symmetrischen Eingängen halten wir jedoch fest. (c) Unsere bisherige Anforderung „19“ Gehäuse“ entfällt ersatzlos. (d) Wir reduzieren „2 Downstream Keyer“ auf „1 Downstream Keyer“. (e) Um Ihnen unsere Anforderungen betreffend Leistungsposition 01.03.0140 noch anschaulicher zu machen, nennen wir Ihnen folgendes Leitfabrikat: Hersteller: Blackmagic Design / Produkt: Atem 1M/E Constellation 4K (2) pos. 01.02.0480: Anstatt „Ersatzgeräuschpegel: 28 dB(A)“ muss es richtig heißen: „Ersatzgeräuschpegel: 26 dB(A)“. (3) pos. 01.02.0320: Unsere bisherige Anforderung „Gehäuse: Metallgehäuse“ entfällt ersatzlos. Eine abermals korrigierte Fassung des Formblatts „Leistungsverzeichnis inklusive Preisblatt“ haben wir in unser Vergabeportal hochgeladen. Das berichtigte Formblatt trägt in seiner Dokumentenbezeichnung den Zusatz (V5). Für die Erstellung ihres Angebots haben Bieter ausschließlich die abermals korrigierte Version (V5) zu verwenden! aktuell
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Vergabeergebnis
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