Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe
Geändert: Letzte Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, abermals Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisiere…

Audiovisuelle Medientechnik

KfW Bankengruppe · Frankfurt am Main · Hessen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

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Beschreibung

An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und

Vollständige Beschreibung (3.899 Zeichen)

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Änderungen am Verfahren

4 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📄 Unterlagen

    Letzte Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, abermals Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisieren bzw. zu berichtigen. Das Leistungsverzeichnis hat folgende punktuelle Korrekturen erfahren: (1) pos. 01.03.0140: (a) Unsere bisherige Anforderung „integrierter Web-Server erlaubt vollen Zugriff auf alle Einstellungen und Funktionen über das Netzwerk“ entfällt ersatzlos. (b) Unsere bisherige Anforderung nach einem Stecker Typ: „XLR“ entfällt. Das Signal kann mit Adapterkabeln auf XLR oder mit 1/4-Zoll-Buchsen eingespeist werden. An der Forderung nach symmetrischen Eingängen halten wir jedoch fest. (c) Unsere bisherige Anforderung „19“ Gehäuse“ entfällt ersatzlos. (d) Wir reduzieren „2 Downstream Keyer“ auf „1 Downstream Keyer“. (e) Um Ihnen unsere Anforderungen betreffend Leistungsposition 01.03.0140 noch anschaulicher zu machen, nennen wir Ihnen folgendes Leitfabrikat: Hersteller: Blackmagic Design / Produkt: Atem 1M/E Constellation 4K (2) pos. 01.02.0480: Anstatt „Ersatzgeräuschpegel: 28 dB(A)“ muss es richtig heißen: „Ersatzgeräuschpegel: 26 dB(A)“. (3) pos. 01.02.0320: Unsere bisherige Anforderung „Gehäuse: Metallgehäuse“ entfällt ersatzlos. Eine abermals korrigierte Fassung des Formblatts „Leistungsverzeichnis inklusive Preisblatt“ haben wir in unser Vergabeportal hochgeladen. Das berichtigte Formblatt trägt in seiner Dokumentenbezeichnung den Zusatz (V5). Für die Erstellung ihres Angebots haben Bieter ausschließlich die abermals korrigierte Version (V5) zu verwenden!

  2. 📅 Frist verlängert📄 Unterlagen❓ Bieterfragen

    Weitere Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, abermals Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisieren bzw. zu berichtigen. Aufgrund der bis dato vorgenommenen mehrfachen Korrekturen am Leistungsverzeichnis haben wir uns entschieden, in den Bewerbungsbedingungen sowohl die Angebotsfrist als auch die Frist, innerhalb der Interessenten noch Rückfragen stellen können, angemessen zu verlängern. (A) Das Leistungsverzeichnis hat folgende punktuelle Korrekturen erfahren: (1) Nicht kenntlich gemachte Divergenzen zwischen der initial bekannt gemachten Fassung unseres Leistungsverzeichnisses und der korrigierten Fassung (V3): Wir haben festgestellt, dass wir im Zuge der ersten Korrektur des Leistungsverzeichnisses am 23.04.2026 die Berichtigungen fälschlich an einer Fassung des Leistungsverzeichnisses vorgenommen haben, die tatsächlich die unmittelbare Vorgängerversion zu der Version des Leistungsverzeichnisses ist, die wir zu Beginn unserer Ausschreibung bekanntgegeben hatten und damit nicht ganz aktuell war. So erklärt sich, dass die aktuelle Fassung (V3) des Leistungsverzeichnisses gegenüber der ursprünglich veröffentlichten Version (V1) Abweichungen besitzt, die wir unbeabsichtigt nicht gekennzeichnet haben. Wir haben nun das bei Veröffentlichung der Ausschreibung ursprünglich bekanntgemachte Leistungsverzeichnis (V1) komplett abgeglichen mit der aktuellen Fassung (V3) des Leistungsverzeichnisses, welches unsere bisherigen Korrekturen zeigt. Daraus haben wir jetzt eine konsolidierte Fassung (V4) unseres Leistungsverzeichnisses erstellt. Darin sind in roter Schriftfarbe gekennzeichnet: (a) Sämtliche Diskrepanzen, die zwischen der Fassung (V3) und der initial veröffentlichten Version (V1) unseres Leistungsverzeichnisses bestehen und die uns erst jetzt aufgefallen sind. (b) Alle Korrekturen, die wir anlässlich der Beantwortung der Bieterfragen 1 bis 66 vorgenommen haben. (2) pos. 01.01.0450 + 01.01.0470 + 01.01.0480: Anstatt „Reaktionszeit < 7ms“ muss es jeweils richtig heißen: „Reaktionszeit < 8ms“. (3) pos. 01.01.0460: (a) Anstatt „Reaktionszeit < 7ms“ muss es richtig heißen: „Reaktionszeit < 8ms“. (b) Anstatt „Genauigkeit +/-1 mm“ muss es richtig heißen: „Genauigkeit +/-1,5 mm“. (4) pos. 01.01.0450 bis 01.01.0490: Unsere ursprüngliche Anforderung: „PC-Slot: Einschubslot für zukünftige Erweiterung mit Slot-In-PC-System, 4K/60Hz“ entfällt ersatzlos. (5) pos. 01.01.370: Anstatt „Anschlüsse Eingang: HDMI 2.0 (HDCP)“ muss es richtig heißen: „Anschlüsse Eingang: HDMI 2.2 (HDCP)“. (6) pos. 01.01.430 (Display mit 110"): Hier ist uns ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Unsere ursprüngliche Anforderung „SDM-Slot: Einschubslot für zukünftige Erweiterung mit Slot-In-PC-System“ entfällt ersatzlos. (7) pos. 01.01.0620: Anstatt „Ausgänge: 16 x 1 GB-Kupferausgänge“ muss es richtig heißen: „Ausgänge: 4 x 10 GBASE-T-Kupferausgänge“. Die konsolidierte Fassung des Formblatts „Leistungsverzeichnis inklusive Preisblatt“ haben wir in unser Vergabeportal hochgeladen. Das konsolidierte Formblatt trägt in seiner Dokumentenbezeichnung den Zusatz (V4). Für die Erstellung ihres Angebots haben Bieter ausschließlich die konsolidierte Version (V4) zu verwenden. (B) Unsere Bewerbungsbedingungen haben wir in Ziff. 2.3 („Termine“) hinsichtlich der Fristen wie folgt angepasst: (1) Die Angebotsfrist verlängert sich um 8 Kalendertage von ursprünglich 11.05.2026 um 10:00 Uhr auf jetzt: 19.05.2026 um 10:00 Uhr. (2) Die Frist, innerhalb der Interessenten noch Rückfragen stellen können, verlängert sich von ursprünglich 28.04.2026 um 23.59 Uhr auf nunmehr 11.05.2026 um 12:00 Uhr. Eine korrigierte Fassung des Dokuments „Bewerbungsbedingungen“ haben wir in unser Vergabeportal hochgeladen. Das berichtigte Dokument trägt in seiner Bezeichnung den Zusatz (V2).

  3. 📄 Unterlagen❓ Bieterfragen

    Weitere Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, abermals Vorgaben im Leistungsverzeichnis sowie erstmals auch im Kriterienkatalog in unserem Bieterportal stellenweise zu präzisieren und zu berichtigen. (A) Das Leistungsverzeichnis hat folgende punktuelle Korrekturen erfahren: (1) Ziff. 1.1 (Benötigte Leistungen im Überblick): […] Die Leistung ist so zu erbringen, dass die Medientechnik der KfW möglichst homogen bleibt und maximale Harmonisierung erreicht wird. Gefordert ist nicht, dass der AN unbedingt Geräte desjenigen Herstellers liefert, den die KfW bereits bei sich im Einsatz hat. Verlangt wird stattdessen Folgendes: In den verschiedenen Gattungen medientechnischer Geräte (Präsentation, Beschallung, Signalmanagement, Crestron MMS) darf der AN innerhalb einer bestimmten Geräteart – namentlich: Displays, Projektoren, LED-Screens, Mikrofonsysteme, Mischpulte, Lautsprecher, Signalverarbeitung (Video), Signalverarbeitung (Audio), Kameratechnik, MMS-Komponenten – nicht Geräte verschiedener Hersteller liefern, sondern er muss dort - soweit möglich - einem Hersteller treu bleiben. Bei Displays etwa dürfen nicht 55 Zoll Geräte des Herstellers x und 65 Zoll Geräte des Herstellers y und 86 Zoll Geräte des Herstellers z geliefert werden. Bei Sondergrößen wie etwa 115“ jedoch kann ein zweiter Hersteller angeboten werden, der diese Größe im Portfolio hat. In der Geräteart Mikrofonsysteme haben wir uns bewusst für Produkte unterschiedlicher Hersteller entschieden, da wir diese in verschiedenen Bereichen einsetzen, woraus sehr heterogene Anforderungen an Ergonomie und Übertragungsqualität resultieren. (2) pos. 01.01.0210: Anstatt „Ratio bei WUXGA: 4.6-7.2:1“ muss es richtig heißen: „Ratio bei WUXGA: 4.6-7.12:1“. (3) pos. 01.01.0620: Anstatt „Gefordert wird ein Controllersystem zur Ansteuerung und Kalibrierung der vorgenannten LED-Videowandsysteme“ muss es richtig heißen: „Gefordert wird ein Controllersystem zur Ansteuerung und Kalibrierung von LED-Videowandsystemen“. (4) pos. 01.01.0650-670: Unsere Anforderung von 16-Bit Farbdarstellung war zu streng. 549 Milliarden Farben ist ausreichend. (5) pos. 01.02.0160 + 01.02.0170: Hier ist uns ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Gefordert ist ein Delay von bis zu 340 ms. (6) pos. 01.02.0260: Unsere Anforderung von 420 MHz war zu eng gefasst. Ein Frequenzbereich beginnend ab 471 MHz ist in Ordnung. (7) pos. 01.02.0260-0280 und pos. 01.02.0360-0370: Unsere Anforderung „Pilotton für Squelch-Funktion“ ist überholt. Wir verzichten daher darauf. (8) pos. 01.02.0470: Statt eines Einzelgerätes gestatten wir die Verwendung zweier separater miteinander verknüpfter Geräte, sofern sämtliche unserer Anforderungen auch dann erfüllt sind. (9) pos. 01.02.0640: Anstatt „Frequenzgang: 30 - 20.000 Hz“ muss es richtig heißen: „Frequenzgang: 50 - 20.000 Hz“. (10) pos. 01.03.0090: Das von uns geforderte Crestron Komponente „DM-NVX-DIR-80“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „Crestron DM-NVX-DIR2“ an. (11) pos. 01.03.0100: Das von uns geforderte Crestron Komponente „HD-PS621“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „Crestron HD-PS622“ an. (12) pos. 01.03.0120: Die von uns geforderte Crestron Komponente „DM-TXRX-100-STR“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „DGE-1000“ an. (13) pos. 01.03.0130: Die von uns geforderte Crestron Komponente „HD-MD-400-C-E“ ist End of Life. Bitte bieten Sie stattdessen ein mit der Crestron Komponente „HD-MD-400-C-E“ technisch vergleichbares Produkt eines anderen Herstellers an. (14) pos. 01.03.0140: Das ausgeschriebene Gerät ist End of Life. Falls das Gerät, welches Sie anbieten, über keinen HDMI Eingang verfügt, gestatten wir die Verwendung von Adaptern oder Signalkonverter. Wir korrigieren unsere Mindestanforderungen daher wie folgt: Eingänge: 4 x 6G-SDI entfällt. 4 x HDMI entfällt; stattdessen: Konvertierung von HDMI zu 12G-SDI mit geeigneten Adaptern oder geeignetem Signalkonverter. 2 x analog Audio, unsymmetrisch entfällt. Neue zusätzliche Anforderung: Eingänge: 10 x 12G-SDI. Bitte kalkulieren Sie den entsprechenden Konverter in den Gesamtpreis der Position ein. (15) pos. 01.04.0050: Anstatt „Crestron DM-DGE-200-E“ muss es richtig heißen: „Crestron DM-DGE-200-C“. (16) pos. 01.04.0070: Die von uns geforderte Crestron Komponente „MPC3-201“ ist abgekündigt. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „MPC4-201-B“ an. (17) pos. 01.04.0090: Die von uns geforderte Crestron Komponente „CG-EIB“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „DIN-KXI“ an. (18) pos. 01.05.0040: Ein Video-Frame-Grabber wird tatsächlich nicht gefordert. Wir haben das entfernt. (19) pos. 01.05.0050: Die Komponente ist tatsächlich nicht mehr in dieser Form verfügbar. Bieten Sie hier bitte eine Komponente an, die unsere technischen Mindestanforderungen vollständig erfüllt. Die Bauform darf dabei geschlossen sein. Ein SDM-Modul ist nicht verlangt. (20) pos. 01.08.0030: Das ausgeschriebene Gerät ist End of Life. Falls das Gerät, welches Sie anbieten, andere Abstrahlwinkel aufweist, als der von uns geforderte Abstrahlwinkel „107° (110° Linse)“, geht dies deshalb in Ordnung. Ebenso, falls dieses Gerät eine höhere Leistung bzw. höhere Lichtausbeute besitzt als durch uns verlangt. (21) pos. 01.07.0120: Dort muss es richtig heißen: „Passend für VESA-Halterungen (200x200mm bis 800x600mm)“. (22) pos. 01.08.0040: Die Belastungstabelle hatte einen Formatierungsfehler. Die korrekte Darstellung findet sich in unserer Antwort zu Bieterfrage Nr. 57. (23) pos. 01.08.0250 -0260 sowie 0280-0360: Bieten Sie hier bitte jeweils Produkte an, die den von uns geforderten Maßen am nächsten kommen. (B) In unserem Bieterportal haben wir in Ziff. 4.3.1 des Kriterienkataloge folgende vier Ausbildungsnachweise ergänzt, die dort gefehlt haben: DM-NVX Technology – Certified Designer; DM-NVX Technology – Certified Engineer; Crestron Fusion Software, Installation and Configuration; Crestron XiO Cloud Training.

  4. 📄 Unterlagen

    Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisieren und zu berichtigen. Entsprechend hat das Leistungsverzeichnis punktuelle Korrekturen erfahren. Namentlich: (1) Ziff. 3: Transportkosten (Flug, Bahn, LkW) für die Lieferung der vorgenannten Hardware werden nicht gesondert vergütet. Sie sind stattdessen in die Einzelpreise der jeweiligen Geräte und Komponenten (je Stück bzw. Quadratmeter Bildfläche) einzukalkulieren. (2) pos. 01.01.0020: (a) Ein Geräuschpegel im Normalmodus <= 42 dB ist zulässig. Wir korrigieren unsere bisherige Anforderung, wonach <= 36 dB Normalmodus verlangt war. Das wäre üblich für den Quiet- bzw. Eco-Modus und ist daher tatsächlich zu streng. (b) Ferner ist eine maximale Leistungsaufnahme von 1150 W und im Normalmodus eine Leistungsaufnahme von 995 W zulässig. Unsere Forderung nach 600 W im Normalmodus ist zu streng. Dies wäre üblich für den Quiet- bzw. Eco-Modus. (3) pos. 01.01.0120: Unsere bisherige Anforderung von 400 W im Normalmodus war zu streng. Marktgängig ist tatsächlich eine Leistungsaufnahme von 420 W im Normalbetrieb. Wir korrigieren diesen Fehler und akzeptieren eine maximale Leistungsaufnahme von 470 W sowie im Normalmodus eine Leistungsaufnahme von 415 W. (4) pos. 01.01.0140: Unsere bisherige Anforderung einer maximalen Leistungsaufnahme von 700 W ist für den in Rede stehenden Gerätetyp definitiv zu streng und nicht marktkonform. Wir korrigieren diesen Fehler und legen die Leistungsaufnahme wie Folgt fest: 880 W maximal sowie 790 W im Normalmodus. (5) pos. 01.09.0010: Wir formulieren unsere Vorgaben zu Position 01.09.0010 neu wie Folgt: Das Bühnenelement muss eine Abmessung haben von 200 x 100 x 9 cm. Das Bühnenelement muss dabei inklusive montierter Füße eine Gesamthöhe von 40 cm besitzen. (6) In Position 01.01.0650 muss es heißen: 3840 x 2160 (UHD), anstatt 3840 x 2160 (FullHD).

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvereinbarung für Verkauf, Lieferung, Installation und Wartung von audiovisueller Medientechnik an drei KfW-Standorten.
  • Leistungsumfang beinhaltet Displays, Projektoren, LED-Screens, Audiogeräte und Crestron-Steuerungssysteme.
  • Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung von Crestron-Produkten für Steuerungssysteme und Kompatibilität neuer Geräte mit dem Crestron MMS-System.
  • Maximales Auftragsvolumen von 6.500.000 € netto über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
  • Bieter müssen Erfahrung in der Installation und Integration komplexer Medientechnik sowie in der Zusammenarbeit mit IT und Gebäudemanagement nachweisen.

Die KfW sucht einen Auftragnehmer für die Ausstattung und Modernisierung von Räumlichkeiten mit audiovisueller Medientechnik an drei Standorten.

Der Auftrag wird auf Basis einer Rahmenvereinbarung vergeben und umfasst Verkauf, Lieferung, Installation, Integration, Wartung und Modernisierung von Geräten, insbesondere von Crestron-Systemen. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 6.500.000 € netto.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Verschmutzungsvermeidung
Soziale Kriterien
  • Angemessene Arbeitsbedingungen

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Audiovisuelle Medientechnik
  • Preis 60 %

    Brutto-Gesamtpreis des Angebots

  • Leistungsqualität des Angebotes (Fachliche Qualität + Nachhaltigkeit der Leistungserbringung) 40 %
    Qualität

    Die fachliche Qualität des Angebots beurteilt sich anhand eines Konzeptes des Bieters, wie er ein medientechnisches Projekt der KfW methodisch und zeitlich realisiert sowie danach, ob der Bieter bei seiner Leistungserbringung nachhaltige Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Leistungsbewertung im Detail erfolgt gemäß "Matrix zur Bewertung der Leistung der Angebote".

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Falls dem Bieter der Zuschlag erteilt wird, muss er spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung nachweisen, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung entweder abgeschlossen hat oder bereits besitzt. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diesen Nachweis erbringen. Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria

  • Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

    Durchschnittlicher Mindestnettojahresumsatz des Unternehmens des Bieters bzw. der Unternehmen der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags. Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss Referenzleistungen vorweisen, wonach er/sie Lieferungen und Dienstleistungen für Medientechnik erbracht hat, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Aktuelle Fachkenntnis (Technologien, Mess-Systeme): Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss Fachkräfte zur Verfügung haben und einsetzen, die Erfahrung besitzen in den aktuellen Technologien und Mess-Systemen, die für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind. Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Ausbildungsnachweise: Die Fachkräfte, die der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung einsetzt, müssen über Ausbildungsnachweise oder gleichwertige Nachweise in den aktuellen Technologien verfügen, die für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind. Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 4.510.000 €

    5 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 106 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 189.002 €
Median 304.382 €
Oberes Quartil 557.145 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Ähnliche Ausschreibungen

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

KfW Bankengruppe · Frankfurt am Main

vergabestelle@kfw.de
+49 6974310

4.510.000 €
Geschätzter Wert
5,0× Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 19.05.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer KfW-2026-0005
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber KfW Bankengruppe
Standort Frankfurt am Main, Hessen
Veröffentlicht 02.04.2026
CPV-Codes (4) 32000000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32340000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32322000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32321300 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
(Was ist das?)
Erfüllungsort Frankfurt am Main sowie Berlin (PLZ: 10117) und Bonn (PLZ: 53179)
Laufzeit 4 Jahre
Bindefrist (?) 107 Tage
Frist für Rückfragen 11.05.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.2

Historischer Durchschnitt aus 18.039 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.232 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers KfW Bankengruppe. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →