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486 EGB - Erweiterung & Sanierung Grundschule Bockhorn
Gemeinde Bockhorn · Bockhorn · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Beschreibung
Die Gemeinde Bockhorn plant die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Bockhorn. Aktuell ist die GS 2-zügig. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde der Bedarf für eine 2,5-zügige Grundschule festgestellt. Das bestehende Gebäude besteht aus drei Bauabschnitten aus drei Jahrzehnten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Bockhorn.
- Das Projekt zielt darauf ab, die Schule von 2-zügig auf 2,5-zügig zu erweitern.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Bauleistungen (CPV 45214210).
- Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen mit Erfahrung im Bauwesen und der Sanierung von Schulgebäuden.
Die Gemeinde Bockhorn beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Bockhorn, um den Bedarf einer 2,5-zügigen Schule zu decken.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber), - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug (Amtsgericht), - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft, - Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz, - Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.“
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber), - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug (Amtsgericht), - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft, - Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz, - Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.“
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Durchschnittliche Personalstärke
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber), - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug (Amtsgericht), - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft, - Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz, - Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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