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NICE – Ergänzungs-Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung „Personalleihe zur Flugzeugenteisung“
NICE Aircraft Services & Support GmbH · Frankfurt am Main · Hessen
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Beschreibung
NICE – Ergänzungs-Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung „Personalleihe zur Flugzeugenteisung“
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Switche, Router, WLAN-Access Points etc.) inklusive Lizenzen und Zubehör für die bestehende IP-Netzwerkinfrastruktur der Bundesagentur für Arbeit.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
„Hinweis: Bei dem gegenständlichen Vergabeverfahren nach der SektVO handelt es sich um eine Ergänzung zu dem bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren der NICE (2023/S 090-277792). Die NICE hat das ursprüngliche Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen, konnte aber die ausgeschriebene Personalmenge nicht decken. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2026 anstehenden Öffnung des Terminal 3 und dem deswegen bereits bestehenden Schulungsbedarfs. Die NICE beabsichtigt daher, diese Lücke durch das gegenständliche Vergabeverfahren zu schließen. Der von der NICE nunmehr ausgeschriebene Leistungsumfang ist daher sowohl inhaltlich als auch umfänglich reeller Beschaffungsbedarf. Bereits bestehende Rahmenvereinbarungen bleiben unberührt. Die NICE bittet daher Dienstleister, die bereits eine Rahmenvereinbarung mit ihr abgeschlossen haben, sich nicht erneut mit einem Angebot an dem Vergabeverfahren zu beteiligen.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geschätzter Wert 1 €2 Veröffentlichungen
- 25.02.2025 Auch in TED EU publiziert
- 21.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 93 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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