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Stadt Waldenbuch - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung des Gartenhallenbads
Stadt Waldenbuch · Waldenbuch · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die Stadt Waldenbuch beabsichtigt die umfängliche Sanierung des Gartenhallenbads in Waldenbuch. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Leistungen der Generalplanung für die Sanierung des Gartenhallenbads in Waldenbuch. Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1 bis 8 - Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1 bis 6 - Technische Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 (alle TGA-Leistungen, insb. Badewassertechnik), LPH 1 bis 8 - Bauphysik nach § 3 HOAI i.V.m. Anlage 1, LPH 1 bis 8 - Brandschutz Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Für die Maßnahme der Stadt Waldenbuch stehen Fördergelder zur Verfügung. Die Leistungserbringung soll im Sommer 2024 beginnen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen sind den beigefügten Anlagen, insbesondere der Planungsaufgabe (Anlage 2) sowie der Machbarkeitsstudie (Anlage 3) zu entnehmen. Darüber hinaus erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Informationen zum Leistungsumfang.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Generalplanung für die Sanierung des Gartenhallenbads in Waldenbuch.
- Die Leistung umfasst Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA, Bauphysik und Brandschutz nach HOAI.
- Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt, ohne Anspruch auf Weiterbeauftragung.
- Die Leistungserbringung soll im Sommer 2024 beginnen.
- Umfangreiche Planungsunterlagen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung eines Gartenhallenbads.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„siehe Vergabeunterlagen“
3–5 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 02.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 01.03.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 147 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Fritz Planung GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.614 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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