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Rahmenvertrag Elektroinstallationen - TWB
TraveNetz GmbH · Lübeck
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Die TraveNetz GmbH und die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH führen an zahlreichen Kraft-, Heiz- und Wasserwerken, Netzstationen, Fernwärmebauwerken, sonstigen technischen Liegenschaften sowie auf dem Betriebsgelände in der Geniner Str. 80, 23560 Lübeck ständig Wartungen, Instandsetzungen, Umbauten und Modernisierungen und in geringem Umfang auch Neubauten durch. Diese Arbeiten betreffen den Bereich der technischen Gebäudeausstattung (TGA) Wir möchten für das Gewerk Elektroinstallationen mehrere Rahmenverträge abschließen. Hauptinhalt sind Lohnleistungen, aber auch Planungsleistungen und die Ausführung von Elektroinstallationen, Aufbau und Vorbereitung von Zähleranlagen inklusive der Antragsstellung sowie Ausführung von Demontagearbeiten. Neben der TraveNetz GmbH können zum aktuellen Zeitpunkt auch die Stadtwerke Lübeck Energie, die einzelnen Abrufe aus dem geplanten Rahmenvertrag für ihre Projekte tätigen. Das Auftragsvolumen aller Gesellschaften ist in der geschätzten Gesamtauftragssumme bereits berücksichtigt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenverträge für Elektroinstallationen bei Kraft-, Heiz- und Wasserwerken sowie Netzstationen.
- Leistungsumfang umfasst Wartung, Instandsetzung, Umbau, Modernisierung, Neubau, Planung und Zähleranlagen.
- Geschätzter Gesamtauftragswert beträgt 1.500.000 EUR.
- Mehrere Rahmenverträge werden vergeben, die von TraveNetz GmbH und Stadtwerke Lübeck Energie GmbH abgerufen werden können.
Die Ausschreibung betrifft Rahmenverträge für Elektroinstallationen, einschließlich Wartung, Instandsetzung, Umbau, Modernisierung und Neubau von technischen Gebäudeausstattungen in verschiedenen Liegenschaften.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gern.§ 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebar nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.500.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 31.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 28.02.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 51 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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