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Planungsleistungen Erschließung des 5.BA in Krampnitz - Verkehrliche und leitungsgebundene Erschließung
Entwicklungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Stadt · Potsdam · Brandenburg · Öffentliches Unternehmen
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Generalplanungsleistungen zur Erschließung des Entwicklungsbereiches Krampnitz 5. BA: Auf Grundlage des Masterplanes (Stand 29.08.2019) wurde für die leitungsgebundene und verkehrliche Erschließung eine Vorplanung für das Gesamtgebiet Krampnitz erstellt. Diese Vorplanung ist Grundlage der weiterführenden Verkehrsanlagen- und Ingenieurplanungen. Durch den Entwicklungsträger Potsdam, die Energie und Wasser Potsdam sowie die Netzgesellschaft Potsdam sind die Planungsleistungen für den 1. bis 3. Bauabschnitt bereits beauftragt worden. Vornehmlich handelt es sich um Erschließungsanlagen im östlichen Entwicklungsbereich Krampnitz. Die Bauleistungen für den 1. und 3. Bauabschnitt befinden sich seit dem Jahr 2022 in der Bauausführung und sind im Jahr 2024 abgeschlossen worden. Der 5. Bauabschnitt liegt geografisch im westlichen Entwicklungsbereich und umfasst die Herstellung der leitungsgebundenen und verkehrlichen Infrastruktur der sogenannten: - Planstraßen R, Z und Y / Schwedische Allee, - Planstraße 6.1 / Sigrid-Undset-Weg und - Planstraße E3 / Tove-Jansson-Weg. Bei der Betreuung der Ingenieur- und Planungsleistungen werden die Entwicklungsträger Potsdam GmbH, die Energie und Wasser Potsdam GmbH und die Netzgesellschaft Potsdam als gemeinsame Auftraggeber für ihre jeweiligen Gewerke auftreten. Gleichwohl verstehen die Auftraggeber die zu vergebenden Ingenieurleistungen als eine gemeinsame Aufgabenstellung und erwarten durch den Generalplaner eine umfassende und umfängliche Bearbeitung. Gegenstand der Leistung sind HOAI-Planungsleistungen für den 5. Bauabschnitt der Erschließung mit der:- Stufe 1 - Endzustand (HOAI-Leistungsphasen 3 bis 4), -Stufe 2 - Optional (HOAI-Leistungsphasen 5 bis 9 ggf. für einen Zwischenbauzustand) sowie -besondere Ingenieurleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind umfassende Planungsleistungen für die Erschließung von Verkehrsanlagen und Leitungen.
- Die Leistungen umfassen diverse Gewerke wie Straßenbau, Entwässerung, Beleuchtung, Medienrohrleitungen sowie Wasser- und Energieversorgung.
- Es sind separate Planungs- und Abrechnungsleistungen für die Entwicklungsträger Potsdam GmbH, Energie und Wasser Potsdam GmbH sowie Netzgesellschaft Potsdam GmbH zu erbringen.
- Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Ingenieurbüros mit Nachweisen in den genannten Planungsbereichen.
Die Ausschreibung betrifft Planungsleistungen für die verkehrliche und leitungsgebundene Erschließung des 5.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
deutsches Recht
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 10.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 11.03.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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