Regionalbusleistungen in den Linienbündeln 7 und 8 des Landkreises Forchheim
Beschreibung
A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt 5.1.3 innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 VI S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist jeweils der 13.12.2026. Betriebsende ist voraussichtlich am 31.07.2034. B) Vergabe als Gesamtleistung(en) Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen in Abschnitt 2.1 als Teilleistungen, wobei es sich bei allen Linienbündeln wiederum jeweils um eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG handelt. C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung -Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz zur beabsichtigten Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bezüglich der Buslinienverkehre im Linienbündel 7 (FO-07) / Linienbündel 8 (FO-08)" einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a II S. 5 PBefG). Für die Linienbündel 7 und 8 werden jeweils eigenständige Ergänzende Dokumente bereitgestellt. DIe ergänzenden Dokumente einschließlich ihrer Anlagen stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.lra-fo.de/Landratsamt/Ausschreibungen/ Das ergänzende Dokument enthält jeweils verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 IIa PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgab
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Regionalbusleistungen für die Linienbündel 7 und 8 im Landkreis Forchheim.
- Betriebsaufnahme am 13.12.2026, voraussichtliches Ende am 31.07.2034.
- Eigenwirtschaftliche Anträge sind innerhalb einer 3-Monats-Frist nach Veröffentlichung zu stellen.
- Erfüllung spezifischer Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß ergänzenden Dokumenten ist zwingend.
Der Landkreis Forchheim beabsichtigt die Vergabe von Regionalbusleistungen in den Linienbündeln 7 und 8.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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