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Verkehrsanlagenplanung - Erneuerung Delbrückstraße in Brunsbüttel
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Brunsbüttel · Kiel · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen
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Im Rahmen der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Beamtenviertel" der Stadt Brunsbüttel ist die Erneuerung Delbrückstraße in Brunsbüttel vorgesehen. Die Auftraggeberin ist von der Stadt Brunsbüttel als Treuhänderischer Sanierungsträger beauftragt und in dieser Funktion für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme zuständig. Mit diesem Vergabeverfahren sollen die Planungsleistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI für die Erneuerung der Delbrückstraße vergeben werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1-9 HOAI) und Bauüberwachung für die Erneuerung der Delbrückstraße in Brunsbüttel.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
- Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Verkehrsanlagenplanung und Bauüberwachung ist zentral.
- Die genauen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesucht werden Planungsleistungen für Verkehrsanlagen nach HOAI 2021, einschließlich der Leistungsphasen 1-9 und der Bauüberwachung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe erfolgt gemäß § 17 VgV als zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe werden die Bewerber zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Der Teilnahmeantrag dient der Überprüfung der Bewerber auf die Erfüllung der Eignungskriterien (Mindestanforderungen und Ausschlussgründe). Wenn erforderlich, dienen die Eignungskriterien (Auswahlkriterien) darüber hinaus zur Begrenzung der Anzahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die maximal fünf am besten geeigneten Bewerber in der zweiten Stufe, der Angebotsphase, zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Nach Prüfung der Erstangebote entscheidet die Auftraggeberin, ob sie mit den Bietern in Verhandlungen über die Erstangebote eintreten wird. Die Auftraggeberin behält sich jedoch ausdrücklich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen.“
3–5 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 22.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 25.03.2024 Original-Veröffentlichung
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.785 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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