Frist abgelaufen Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Unterstützungsleistung im Rahmen der Fachbetreuung für den Auftrag Rote-Liste-Zentrum

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber

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Beschreibung

Das Rote-Liste-Zentrum übernimmt als zentrale Koordinationsstelle für Rote Listen die Gesamtkoordination aller bundesweiten Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Rote Listen sind wissenschaftliche Fachgutachten und dienen der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten. Derzeit werden von ca. 20.000 ehrenamtlich aktiven Experten und Expertinnen in Deutschland Basisdaten zusammengetragen. Die Experten und Expertinnen arbeiten entweder als (private) Einzelpersonen, als Mitglieder bzw. Mitarbeiter/-innen innerhalb bzw. für Fachorganisationen, Planungsbüros, Universitäten oder (Naturkunde-) Museen und bringen ihre Spezialkenntnisse zu den jeweiligen Organismengruppen in die Erarbeitung Roter Listen ein. Das Rote-Liste-Zentrum hat die Aufgabe, diese Erstellung der Roten Listen zu koordinieren, d.h. die Experten und Expertinnen fachlich, methodisch und organisatorisch so zu unterstützen, dass eine Fortschreibung Roter Listen in einem regelmäßigen Turnus und auf fachlich hohem Niveau gewährleistet ist. Darüber hinaus werden die Autoren und Autorinnen Roter Listen finanziell für solche Arbeiten vom Rote-Liste-Zentrum unterstützt, die für die Erarbeitung Roter Listen ihrer Organismengruppe prioritär und zwingend erforderlich sind. Das Rote-Liste-Zentrum arbeitet eng mit den begleitenden Gremien – der Steuerungsgruppe und dem Rote-Liste-Beirat – sowie mit dem Bundesamt für Naturschutz als Herausgeber der Roten Listen zusammen. Es bereitet hierfür die Veröffentlichungen der Ergebnisse vor, ist verantwortlich für deren Qualitätssicherung und übernimmt themenbezogen die Öffentlichkeits- und PR-Arbeiten. Rote Listen werden in einem 10-Jahres-Rhythmus aktualisiert, wobei die Vorbereitungsarbeiten im Anschluss an die Publikation der letzten Version beginnen können. Es wird davon ausgegangen, dass sich zu jedem Zeitpunkt Rote Listen zu 20 bis 25 Organismengruppen in Bearbeitung befinden. Die Unterstützung seitens der Fachbetreuung im Rot

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen im ERP-Bereich, insbesondere SAP-Systeme der TH Köln.

Umfasst Analyse, Konzeption, Softwareentwicklung und operative Betriebsunterstützung. Geschätzter Wert: 1.064.000 EUR.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Reservierte Auftragsausführung

    Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

Preiseinschätzung

Basierend auf 696 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 223.875 €
Median 456.800 €
Oberes Quartil 1.890.315 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln

1.001 €
Geschätzter Wert
ca. 100 % unter Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 29.07.2025, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer E91166632
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 02.10.2024
CPV-Code 73000000
Forschung und Entwicklung (Was ist das?)
Lose 2
Erfüllungsort Bonn, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 01.12.2024 – 30.11.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.8

Historischer Durchschnitt aus 4.297 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.860 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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