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Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Landkreis Freudenstadt · Freudenstadt · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Der Landkreis Freudenstadt beabsichtigt die Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen, inklusive Planung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (Entwässerung, Wasserversorgung).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 30 Pkt.Preis
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.
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Personalkonzept 30 Pkt.Qualität
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen und Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestreferenzen: Objektplanung Verkehrsanlagen: Eigenerklärung über zwei Referenzprojekte für Planungsleistungen "Objektplanung Verkehrsanlagen" (§ 47 HOAI) für den Neubau einer öffentlichen Straße in den Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300-400) von mindestens 3,0 Mio. EUR brutto und einer Straßenlänge von mindestens 1,00 Kilometern. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. und Objektplanung Ingenieurbauwerke: Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für Planungsleistungen "Objektplanung Ingenieurbauwerke" (§ 43 HOAI) für den Neubau eines Retentionsbodenfilterbeckens oder vergleichbaren Regenwasserbehandlungsbauwerks in den Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300-400) von mindestens 0,5 Mio. EUR brutto. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke" und eine Mindestreferenz "Ob-jektplanung Verkehrsanlagen" können, müssen aber nicht, durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden. In diesem Fall erhält der Bewerber im Rahmen der Bewerberauswahl 5 Zusatzpunkte. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Beschreibung des Referenzprojekts - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme), - Anrechenbare Herstellkosten EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild - Sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Planungsleistungen, nachzuweisen durch ein Schreiben des Auftraggebers. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der geforderten Mindestreferenzen (zwei Mindestreferenzen "Objektplanung Verkehrsanlagen", eine Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke") beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Mindestreferenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenzen müssen in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen müssen die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können mit den Referenzen maximal 38 Punkte (max. 13 Punkte je Mindestreferenz "Objektplanung Verkehrsanlagen" und max. 12 Punkte bei der Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke") sowie 5 Zusatzpunkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich: Referenzen Verkehrsanlagen: Bewertet wird der Deckungsgrad der Referenzleistung mit der vorliegenden Planungsaufgabe zusätzlich nach folgender Maßgabe: Planung einer Signalanlage (ohne signaltechnische Berechnung): 3 Punkte Neuanlage von Kreisverkehr: 5 Punkte Überplanung einer Bundesstraße: 2 Punkte Baumaßnahme erfolgte im laufenden Betrieb: 3 Punkte Referenz Ingenieurbauwerke: Bewertet wird die Art des Ingenieurbauwerks, für welche die Planung erbracht wurden, nach folgender Maßgabe: Regenwasserbehandlungsbauwerk: 2 Punkte Retentionsbodenfilterbecken: 4 Punkte Bewertet wird der Deckungsgrad der Referenzleistung mit der vorliegenden Planungsaufgabe zusätzlich nach folgender Maßgabe: Baumaßnahme erfolgte im laufenden Betrieb: 3 Punkte Nachweis Standsicherheit und Auftriebssicherheit erfolgt: 3 Punkte Hinweis: Eine Mindestreferenz "Objektplanung Verkehrsanlagen" und die Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke" können mit denselben Referenzprojekten nachgewiesen werden. Werden die Mindestreferenzen durch dasselbe Projekt nachgewiesen, erhält der Bewerber hierfür - aufgrund des erhöhten Deckungsgrades mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand - im Rahmen der Bewerberauswahl 5 Zusatzpunkte. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los. Die Vorlage von mehr als zwei Mindestreferenzen "Objektplanung Verkehrsanlagen" und eine Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke" ist nicht erwünscht.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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3 Veröffentlichungen
- 17.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 10.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 10.04.2026 Es war eine falsche Homepage des öffentlichen Auftraggebers angegeben. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.302 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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