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Dynamisches Beschaffungssystem für Natur- und Artenschutz
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Angebote bis 31.05.2028, 12:00 Uhr (noch 712 Tage)
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Beschreibung
Als öffentlicher Auftraggeber verwaltet die Berliner Immobilienmanagement GmbH über 5.000 Liegenschaften des Landes Berlin. Hierzu zählen Liegenschaften zugehörig u.a. zum Allgemeinen Bestand (z.B. Verwaltungsbauten), zu Flüchtlingsunterbringungen, Kulturgebäuden, Polizei- und Feuerwehreinrichtungen sowie Schulen und Justizgebäuden. Im Rahmen dieser Verwaltungstätigkeit besteht regelmäßig Bedarf an der Beschaffung vielfältiger Leistungen aus dem Bereich des Natur- und Artenschutzes. Vor diesem Hintergrund sollen über ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) fortlaufend Ausschreibungen für entsprechende Leistungen durchgeführt werden. Ziel ist der Aufbau eines qualifizierten Bieterpools, der für zukünftige Einzelabrufe zur Verfügung steht. Die Aufnahme in den Bieterpool berechtigt zur Teilnahme an künftigen Ausschreibungen für Leistungen des Natur- und Artenschutzes im Rahmen des DBS. Das Dynamische Beschaffungssystem umfasst folgende Kategorien: Kategorie I: Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht Kategorie II: Baum- und Waldbewertung Kategorie III: Artenschutzrechtliche Beurteilung Kategorie IV: Kategorie IV bildet ein kombiniertes Leistungsbild der Kategorien I bis III. Dabei müssen mindestens zwei der drei Leistungsbilder (Kategorie I, II und/oder III) abgebildet sein. Es ist möglich, dass im Rahmen einzelner Aufträge auch Leistungen an denkmalgeschützten Gebäuden zu erbringen sind. Darüber hinaus kann bei bestimmten Aufträgen – insbesondere im Portfolio der Polizei- oder Justizgebäude – eine Sicherheits- und/oder Zuverlässigkeitsüberprüfung des eingesetzten Personals erforderlich sein. Weitere Einzelheiten sind dem Verfahrensbrief sowie der Kurzerläuterung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) der Berliner Immobilienmanagement GmbH für fortlaufende Natur- und Artenschutzleistungen an über 5.000 Liegenschaften des Landes Berlin (Verwaltungsbauten, Schulen, Justiz-, Polizei- und Kulturgebäude).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für die Beschaffung der genannten Leistungen innerhalb des dynamischen Beschaffungssystems wird das nicht offene Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 1 und 2 VgV, in Verbindung mit § 22 VgV durchgeführt. Kurzerläuterung Dynamisches Beschaffungssystem: Das Dynamische Beschaffungssystem (DBS) für Leistungen ist ein elektronisches und fortlaufendes Verfahren zur Vergabe marktüblicher Leistungen, hier: Natur- und Artenschutz. Das DBS steht während der gesamten Laufzeit jedem interessierten Unternehmen offen. Um daran teilzunehmen, bedarf es zunächst einer Bewerbung (Teilnahmeantrag). Nachdem der Auftraggeber die Eignung des Unternehmens bestätigt hat, wird es in den Anbieterpool aufgenommen und kann in späteren Preiswettbewerben/ Einzelausschreibungen Angebote einreichen. Das 2-Stufige-Vergabeverfahren wird folgend im Einzelnen erläutert: 1.1 Initialer Teilnahmewettbewerb Die interessierten Unternehmen reichen ihre Bewerbungen (Teilnahmeanträge) innerhalb des initialen, auf einen bestimmten Zeitraum festgelegten, Teilnahmewettbewerbs ein und müssen festgelegte Eignungskriterien erfüllen, um in den Anbieterpool aufgenommen zu werden. Eine Begrenzung der Bewerberzahl gibt es nicht. Alle als für geeignet geprüfte Bewerber müssen ihre Eignung über die gesamte Zeit des DBS nicht erneut nachweisen, es sei denn, dass sich Umstände in ihrer Projektstruktur ändern (Änderung der Bewerbergemeinschaft, der Person des Bewerbers, Austausch eignungsleihender Nachunternehmer, etc.). 1.2 Fortlaufender Teilnahmewettbewerb Wenn der initiale Teilnahmewettbewerb beendet ist, schließt sich ein fortlaufender Teilnahmewettbewerb für die gesamte Dauer des DBS an. Unternehmen, die zunächst keine Eignung nachweisen können oder aus formalen Gründen ausgeschlossen wurden, haben die Möglichkeit jederzeit erneut einen Teilnahmeantrag zu stellen, sobald sie über die geforderte Eignung verfügen. 2. Einzelausschreibungen/Preiswettbewerbe Sobald ein konkreter Bedarf an den Leistungen seitens des Auftragsgebers besteht, werden sämtliche, zuvor als geeignet eingestuften, Unternehmen im Anbieterpool zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Unternehmen können ein Angebot abgeben. Die Unternehmen reichen ihre Angebote elektronisch ein. Die Teilnahme an den jeweiligen Einzelausschreibungen/ Preiswettbewerben ist nicht verpflichtend. Der Verzicht auf die Abgabe eines Angebots für einen Einzelauftrag führt auch nicht zum Verlust der Zulassung zu dem dynamischen Beschaffungssystem. Einmal zugelassene Bieter mit nachgewiesener Eignung, verbleiben auch ohne Abgabe eines Angebots mit ihrem eingereichten Teilnahmeantrag im Verfahren. Folgende Kategorien umfasst das DBS Natur- und Artenschutz Die Aufteilung der Preiswettbewerbe/ Einzelausschreibungen erfolgt gemäß - Kategorie I: Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht - Kategorie II: Baum- und Waldbewertung - Kategorie III: Artenschutzrechtliche Beurteilung - Kategorie IV: Kategorie IV bildet ein kombiniertes Leistungsbild der Kategorien I bis III. Dabei müssen mindestens zwei der drei Leistungsbilder (Kategorie I, II und/oder III) abgebildet sein. Die Bewerbung für Kategorie IV kann nur erfolgen, wenn auch die Bewerbung für die Kategorien I, II und III erfolgt.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Es sind Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister oder bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich, soweit der Bewerber/Bieter eintragungspflichtig ist. Der Nachweis erfolgt durch eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen oder einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Zusätzlich ist die Eigenerklärung zur Eignung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
FÜR KATEGORIE I, II, III UND IV: Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 40.000 Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen (hier: Natur- und Artenschutz) vergleichbar sind. Der Nachweis erfolgt durch eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Eigenerklärung (Selbstauskunft AN) oder durch den jeweiligen ausgefüllten Reiter (entsprechend der Kategorie) des Bewerberbogens gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
NUR FÜR KATEGORIE III und IV: Nachweis fachlicher Eignung anhand von mindestens einer projektvergleichbaren Referenzen des Unternehmens. Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn mit ihr die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen wie folgt beschrieben erfüllt werden. Die Mindestanforderung a) muss mit jeder Referenz erfüllt sein und die Mindestanforderung b) kann über eine oder mehrere Referenzen gemeinsam erfüllt werden, damit diese wertbar sind. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. a) Zeitraum: Die Referenz ist abgeschlossen; Leistung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags) b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen -hier: Artenschutzrechtliche Beurteilungen sowie ökologische Baubegleitung. Die Leistungen umfassen: 1. Die Durchführung artenschutzrechtlicher Untersuchungen, insbesondere die Erhebung bzw. Kartierung oder Potenzialeinschätzung des Vorkommens geschützter Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (z. B. § 44 BNatSchG) sowie die Bewertung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. 2. Die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sowie die Erarbeitung geeigneter Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für betroffene oder potenziell betroffene Artengruppen. 3. Die Erstellung eines artenschutzfachlichen Gutachtens oder einer vergleichbaren fachgutachterlichen Stellungnahme sowie 4. die ökologische Baubegleitung, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vermeidungs-, Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Bauausführung Der Nachweis erfolgt durch eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Eigenerklärung (Selbstauskunft AN) oder durch den jeweiligen ausgefüllten Reiter (entsprechend der Kategorie) des Bewerberbogens gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
NUR FÜR KATEGORIE II und IV: Nachweis fachlicher Eignung anhand von mindestens einer projektvergleichbaren Referenzen des Unternehmens. Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn mit ihr die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen wie folgt beschrieben erfüllt werden. Die Mindestanforderung a) muss mit jeder Referenz erfüllt sein und die Mindestanforderung b) kann über eine oder mehrere Referenzen gemeinsam erfüllt werden, damit diese wertbar sind. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. a) Zeitraum: Die Referenz ist abgeschlossen; Leistung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags) b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier: Baum- und Waldbewertung im Zusammenhang mit Planungs- oder Bauvorhaben. Die Leistungen umfassen: 1. Die Untersuchung und Bewertung von Baum- und Waldbeständen, insbesondere die Prüfung geschützter Bäume nach einschlägigen Baumschutzverordnungen oder vergleichbaren rechtlichen Regelungen sowie die Beurteilung von Waldflächen und deren ökologischen Funktionen 2. Die fachliche Bewertung möglicher Eingriffe in Baum- oder Waldbestände sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zum Umgang mit diesen Beständen (z. B. Fällungen, Schutzmaßnahmen, Ersatzpflanzungen, Ersatzaufforstungen oder Waldaufwertungsmaßnahmen) 3. Die Erstellung eines fachgutachterlichen Berichts oder einer vergleichbaren gutachterlichen Stellungnahme Der Nachweis erfolgt durch eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Eigenerklärung (Selbstauskunft AN) oder durch den jeweiligen ausgefüllten Reiter (entsprechend der Kategorie) des Bewerberbogens gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
NUR FÜR KATEGORIE I und IV: Nachweis fachlicher Eignung anhand von mindestens einer projektvergleichbaren Referenzen des Unternehmens. Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn mit ihr die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen wie folgt beschrieben erfüllt werden. Die Mindestanforderung a) muss mit jeder Referenz erfüllt sein und die Mindestanforderung b) kann über eine oder mehrere Referenzen gemeinsam erfüllt werden, damit diese wertbar sind. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. a) Zeitraum: Die Referenz ist abgeschlossen; Leistung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags) b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier: Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht Die Leistungen müssen unter Anwendung eines fachlichen Bewertungsverfahrens zur Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft erfolgt sein (z. B. nach landesspezifischen Leitfäden oder vergleichbaren Bewertungsmodellen) und folgende Tätigkeiten umfassen: 1. Durchführung von Biotopkartierungen, 2. Ermittlung geschützter Arten, 3. Bewertung der Schutzgüter des Naturhaushaltes sowie 4. die Erstellung einer Eingriffsbilanz und eines Ausgleichs- bzw. Ersatzkonzeptes Der Nachweis erfolgt durch eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Eigenerklärung (Selbstauskunft AN) oder durch den jeweiligen ausgefüllten Reiter (entsprechend der Kategorie) des Bewerberbogens gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
FÜR KATEGORIE I, II III und IV: Nachweis eines relevanten Studienabschlusses in einem der folgenden oder vergleichbaren Studienfächer: Landespflege | Ökologie | Biologie | Land- und Forstwirtschaft | Bodenkunde | oder vergleichbar - (Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftrag-gebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union verge-ben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsver-fahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröf-fentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.470.588 €2 Veröffentlichungen
- 17.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 31.05.2028 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 216 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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