Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Heizung für Sanierung und Umbau Rathaus

Stadt Blaustein · Blaustein · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 18.06.2026, 10:00 Uhr (noch 5 Tage)

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Beschreibung

Installation einer Heizungsanlage für Wärmeerzeugung und -verteilung bzw. Kälteerzeugung und -verteilung für die Sanierung und den Umbau des Rathauses Blaustein, Marktplatz 2, 89134 Blaustein. Grundstücksgröße: 5.881 m² BGF: ca. 5.500 m² BRI: ca. 23.460 m³ NGF: ca. 4.870 m² FFB EG = ca. 493,09 müNN Gebäudehöhe ab Gelände: ca. 14,37m 1 Untergeschoss Erdgeschoss 2 Obergeschosse

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Auftrag ist die Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen im Rahmen der Sanierung und des Umbaus des Rathauses Blaustein.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

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  • Preis nach Wichtigkeit

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu seinen Lasten für die gesamte Ausführungszeit und für seine Bauleistung eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden (inkl. Umwelthaftpflicht, Basis- und Regressrisiko) sowie EUR 3.000.000 für Vermögensschäden abzuschließen. Die Maximierung der Ersatzleistung hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr zu betragen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) machen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=153687

  • Gesamtjahresumsatz

    Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen einen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von 500.000,00 EUR (netto) pro Jahr.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung oder Eintragung in Handwerksrolle. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 5 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

    Frist in 5 Tagen — jetzt merken

    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 6.698 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 268.236 €
Median 547.382 €
Oberes Quartil 1.854.819 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Stadt Blaustein · Blaustein

vergabe.bauamt@blaustein.de
004973048021322

Stammdaten
Angebotsfrist 18.06.2026, 10:00 Uhr (noch 5 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 20.04.2026
  2. Angebotsfrist 18.06.2026
  3. Wertung ca. 19.06.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 21.06.2026

    Ø 62 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 67632 vergleichbaren Vergaben in Bauwesen & Infrastruktur. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 25 3-01 043-12 1-20
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Blaustein
Standort Blaustein, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 20.04.2026
CPV-Code 45331000
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Blaustein
Laufzeit 16.11.2026 – 17.12.2027
Bindefrist (?) 60 Tage
Frist für Rückfragen 11.06.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
Stadt Blaustein · Blaustein

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 320.352 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 97.901 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Blaustein. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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